Entfernung von Wespennestern: Stadt und Naturschutzbehörde beraten

Mitunter könne nicht jeder die geschützten Wespen- und Bienenarten von den anderen Wespenarten unterscheiden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Robert Braumann

Salzgitter. Jedes Jahr in den Sommermonaten - mit Beginn der Grillsaison oder pünktlich zum ersten Sommerfest im Garten - tauchen sie wieder auf, die schwarz-gelben und mitunter sehr wehrhaften Insekten. Die Stadt Salzgitter berichtet in einer Pressemitteilung, dass man einen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde zurate ziehen sollte, wenn man ein Wespen- oder Hornissennest entfernen will.


Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Salzgitter hat den Flyer „Wespen, Hornissen und Co“ erstellt, in dem beschrieben wird, was zu beachten ist, wenn die Tiere allzu lästig und manchmal auch gefährlich werden. Der Flyer steht auf der Internetseite der Stadt Salzgitter zum Download bereit.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, nach Möglichkeit Fachleute mit der Beseitigung von Wespen- oder Hornissennestern zu beauftragen. Denn Hornissen, alle heimischen Hummeln und (Wild-)Bienenarten sowie einige völlig ungefährliche Grab- und Blattwespen gehören zu den durch das Naturschutzrecht besonders geschützten Tierarten. Sie dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung umgesiedelt oder getötet werden. Für eine solche Genehmigung ist die Naturschutzbehörde zuständig.

"Nester nicht ohne Grund beschädigen"


Alle anderen Wespenarten - darunter auch die manchmal lästig werdenden Vertreter - unterliegen dem allgemeinen Schutz des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes: Ihre Beseitigung bedarf keiner Genehmigung, jedoch dürfen ihre Nester nicht ohne vernünftigen Grund beschädigt oder zerstört werden.

Da die einzelnen Arten mitunter nur von Fachleuten unterschieden werden können, sollte in Zweifelsfällen eine Begutachtung durch einen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Hierbei kann dann auch über die Notwendigkeit beziehungsweise praktische Möglichkeit einer Umsiedlung oder Beseitigung entschieden werden. Die Feuerwehr ist nicht für die Beseitigung von Wespennestern zuständig.

Die Ansprechpartner bei der unteren Naturschutzbehörde sind unter den Telefonnummern 05341/839-3695 und -3421 oder per E-Mail: kerstin.haempke@stadt.salzgitter.de und moritz.mocek@stadt.salzgitter.de erreichbar.


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