Region. Viele Geräte sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Haushalts und aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Fallen sie aus, muss schnell für Abhilfe gesorgt werden. Doch eine Reparatur ist oftmals teurer als eine Neuanschaffung oder scheitert gar von vornherein an fehlenden Ersatzteilen. Das soll sich mit dem heutigen 31. Juli ändern.
Das Problem kennt wohl jeder: Die Waschmaschine geht genau dann kaputt, wenn man nach dem Urlaub die Wäscheberge bewältigen muss. Der Kühlschrank segnet im Hochsommer das Zeitliche. Beides sind unverzichtbare Geräte in jedem Haushalt – umso wichtiger ist ihre Funktionsfähigkeit. Doch wer bisher ein defektes Haushaltsgerät reparieren lassen wollte, ist oftmals an seine Grenzen gestoßen: Sofern überhaupt Ersatzteile zu bekommen waren, kosteten diese oftmals so viel, dass ein Neukauf des kompletten Geräts um ein Vielfaches günstiger war. Dabei würden laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage 77 Prozent der EU-Bürger lieber reparieren statt neukaufen.
Reparaturen sollen attraktiver werden
Das ist auch der Europäischen Union lieber – um Ressourcen zu schonen und das Ziel des „European Green Deal“ – Klimaneutralität der EU bis 2050 – zu erreichen, will sie Reparaturen stärker fördern und attraktiver machen. Bereits seit knapp zwei Jahren gibt es die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Diese wurde nun in nationales Recht umgesetzt und ist heute in Kraft getreten.
Das ist neu
Das neue Gesetz soll dafür sorgen, die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen. Dazu wurden die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt: Hersteller von Produkten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken sind ab heute gesetzlich verpflichtet, Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist anzubieten. Außerdem gibt es nun eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate, wenn ein Gerät repariert wird. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Reparatur tatsächlich möglich ist. Händler dürfen zudem keine Vertragsklauseln, Software oder Hardware einsetzen, die Reparaturen behindern.
Gesetz gilt nicht für alle Geräte
Das neue Gesetz umfasst verschiedene Warengruppen – unter anderem Waschmaschinen und Trockner, Kühlgeräte, Staubsauger und Smartphones. Es gilt jedoch nur für Produktkategorien, für die es eigene Ökodesign-Verordnungen gibt. Für viele Alltagsgeräte – etwa Kaffeemaschinen, Toaster oder Kopfhörer – gibt es hingegen keine Vorgaben.
Das ist außerdem geplant
Zusätzlich soll es eine europäische Online-Plattform geben, auf der Werkstätten und Reparaturcafés aufgelistet werden. Außerdem wird ein europaweit einheitliches Formular eingeführt, das Betroffene über den Preis und die Bedingungen der Reparatur informiert und den Wettbewerb fördern soll. Dem Reparateur steht es frei, das Formular vor der Reparatur auszuhändigen.

