Salzgitter. In Salzgitter wird über einen möglichen Kurswechsel im Umgang mit Fahrgästen ohne gültigen Fahrschein diskutiert. Ein Antrag der Ratsgruppe Grüne - Die PARTEI sieht vor, dass die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (KVG) angewiesen werden, künftig auf Strafanzeigen und Strafanträge wegen Beförderungserschleichung (Schwarzfahren) zu verzichten. Das Thema wird derzeit auch auf Bundesebene diskutiert.
Zur Begründung weisen die Antragsteller vor allem auf die hohen Kosten für die Steuerzahler hin. Die Strafverfolgung für Beförderungserschleichung stelle einen unnötigen Kostenfaktor für die Steuerzahlenden in Salzgitter und Deutschland dar. Die Gruppe verweist auf Zahlen des Niedersächsischen Justizministeriums aus dem Jahr 2020, laut denen sich die durchschnittlichen Haftkosten auf 182,79 Euro pro Tag belaufen würden. Bei einer maximalen Haftstrafe von einem Jahr könnten pro Inhaftiertem Kosten in Höhe von bis zu 66.718,35 Euro entstehen.
Stärkere Kontrollen
Statt einer strafrechtlichen Verfolgung soll der Fokus stärker auf konsequente Fahrkartenkontrollen beim Einstieg in die Busse gelegt werden - beispielsweise durch Benutzung der Scanner für E-Tickets.
Die Ratsgruppe betont außerdem, dass ein Verzicht auf Strafanzeigen nicht den Wegfall des erhöhten Beförderungsentgelts bedeute. Dieses soll weiterhin eingetrieben werden. Als Referenz dienen Zahlen aus dem Zeitraum 2020 bis 2024, in dem die KVG jährlich zwischen 5,9 und 8,6 Millionen Personen beförderte. Von 44.409 Fahrgästen wurden 503 Personen ohne gültigen Fahrschein festgestellt, was Einnahmen durch erhöhte Entgelte in Höhe von 20.000 Euro generierte.
"Unverhältnismäßig und teuer"
§ 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) handelt es sich um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt, sodass Fahren ohne gültigen Fahrausweis in der Regel nur dann strafrechtlich verfolgt wird, wenn die Tat angezeigt beziehungsweise ein Strafantrag gestellt wird, erklärt die Gruppe.
Mit dem Verzicht auf die Stellung von Strafanzeigen würde Salzgitter einem Beispiel folgen, das bereits mehrere andere Städte gegangen sind. Unter anderem haben Düsseldorf, Köln, Frankfurt am Main, Bonn und Kiel ihre Verkehrsunternehmen angewiesen, künftig auf Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens zu verzichten. "Die Inhaftierung von Menschen, die aufgrund eines Verstoßes zu einer Geldstrafe verurteilt werden und diese nicht bezahlen können, ist unverhältnismäßig und teuer und sollte auch im Salzgitteraner Stadtgebiet beendet werden", heißt es in dem Antrag, über den am 20. Mai im Rat der Stadt Salzgitter entschieden werden soll.

