Lange Haftstrafe für Messerstecher von Salzgitter

Der Mann hatte am Vormittag des 7. August 2023 auf dem Parkplatz des West-Ost Marktes im Rabenacker mehrfach mit einem Messer auf seine ehemalige Lebensgefährtin eingestochen.

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Landgericht Braunschweig
Landgericht Braunschweig | Foto: Anke Donner

Salzgitter. Im August des vergangenen Jahres hat er seine ehemalige Lebensgefährtin auf dem Parkplatz eines Discounters niedergestochen. Heute erging das Urteil gegen den 61-Jährigen. Das Landgericht hat ihn zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.


Der Mann hatte am Vormittag des 7. August 2023 auf dem Parkplatz des West-Ost Marktes im Rabenacker mehrfach mit einem Messer auf seine ehemaligen Lebensgefährtin eingestochen. Die 62-Jähriges wurde durch den Angriff am Kopf und am Oberkörper verletzt. Zuvor soll er der Frau aufgelauert haben, um mit dieser ein klärendes Gespräch zu führen, zu rauchen und sie in den Arm zu nehmen. Als diese jedoch ablehnte, griff er sie an.

Erst als zwei Zeugen eingriffen, ließ er von seinem Opfer ab und flüchtete. Die 62-Jährige wurde von den Zeugen erstversorgt und anschließend ins Krankenhaus gebracht worden, wo sie notoperiert wurde.


Verlobte erdrosselt


Wie sich kurz nach der Tat herausstellte, war es nicht die erste schwere Straftat des Mannes. Wie die die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von regionalHeute.de erklärte, hatte der 61-Jährige bereits zweimal langjährige Haftstrafen abgesessen.

Bereits in den 90er-Jahren wurde er wegen Vergewaltigung und Totschlag verurteilt. Wie Staatsanwalt Andy Belke, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, erklärt, hatte ihn das Landgericht Landshut im Juli 1990 unter anderem wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Sieben Jahre später folgte eine weitere Verurteilung und eine langjährige Haftstrafe. Diesmal wegen Totschlags. Im September 1997 soll er in Salzgitter-Lebenstedt seine damalige Verlobte erwürgt haben. Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn deshalb im Januar 1998 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.

10 Jahre Haft wegen versuchten Mordes


Nun wurde der Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt, teilt Landgerichts-Sprecherin Lisa Rust auf Nachfrage mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 12 Jahren wegen versuchten Mordes beantragt, die Nebenklage hatte sich angeschlossen. Die Verteidigung war von einem Rücktritt vom versuchten Mord und damit von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen, hatte aber keinen bezifferten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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