Lkw-Problem in der Friedrich-Ebert-Straße: Was hat das Parkverbot gebracht?

Die Verwaltung hat nach einem halben Jahr Bilanz gezogen und eine Entscheidung getroffen.

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Die Friedrich-Ebert-Straße wurde von vielen Lkw als Parkplatz genutzt. Archivbild aus Zeiten vor der Maßnahme.
Die Friedrich-Ebert-Straße wurde von vielen Lkw als Parkplatz genutzt. Archivbild aus Zeiten vor der Maßnahme. | Foto: Rudolf Karliczek

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Salzgitter. In der Vergangenheit hatten geparkte und fahrende Lkw immer wieder für Ärger bei Anwohnern der Friedrich-Ebert-Straße in Salzgitter-Bad gesorgt. Ende letzten Jahres wurde dann eine konkrete Maßnahme beschlossen: So hatte sich der Rat gegen ein generelles Fahrverbot, aber für ein temporäres Parkverbot entschieden. Nun hat die Verwaltung den politischen Gremien die Auswertung ihres Erfahrungsberichtes vorgelegt.



Es war seinerzeit ein Halteverbot für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen am südlichen Ende der Friedrich-Ebert-Straße in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen eingerichtet worden. Diese Maßnahme sollte für ein halbes Jahr eingerichtet und danach überprüft werden, ob die Maßnahme zum Erfolg geführt hat. Dies ist nun geschehen.

Ein positives Fazit


Die Verwaltung zieht nach Ablauf des festgelegten Erprobungszeitraums eine überaus positive Bilanz der getroffenen Maßnahme: "Seit dem Inkrafttreten der zeitlich beschränkten Haltverbotsregelung sind bei der Stadtverwaltung keinerlei Beschwerden mehr von Anwohnerinnen und Anwohnern eingegangen."

Das sagt die Polizei


Eine gezielte Nachfrage bei der zuständigen Polizeiinspektion Salzgitter / Peine / Wolfenbüttel habe ebenso ein unauffälliges Lagebild ergeben. Seitens der Polizei seien im kontrollierten Zeitraum weder signifikante Verkehrsverstöße gegen das neue nächtliche Halteverbot registriert worden, noch hätten verkehrserzieherische oder ordnungsrechtliche Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.

Da die Maßnahme zum Erfolg geführt habe, werde die getroffene verkehrsrechtliche Regelung durch die Straßenverkehrsbehörde weiter fortgeführt.

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