Region. Ein Militärflugzeug am Himmel über der Region sorgte am Dienstagabend für Aufsehen und ließ die Frage aufkommen, warum die Maschine mitunter recht tief über den Landkreis hinwegflog. Zudem berichteten Leser, dass dies in den vergangenen Tagen häufiger vorgekommen sei. Was also machten die Flugzeuge über der Region? Die Antwort des Luftfahrtamts der Bundeswehr bringt zumindest etwas Klarheit.
Wie regionalHeute.de bereits berichtete, flog am Dienstagabend gegen 19 Uhr eine Militärmaschine über die Region hinweg. Um exakt 18.47 Uhr flog die Maschine über Wolfenbüttel und wurde von unserer Redaktion fotografiert. Leser berichteten daraufhin von mehreren Militärflugzeugen, die in der Region gesichtet wurden. regionalHeute.de ist der Frage nachgegangen, was hinter den Flugbewegungen steckt und hat beim Luftfahrtamt der Bundeswehr nachgefragt.
Royal Air Force über der Region
Zu den weiteren gemeldeten Sichtungen konnte die Bundeswehr ohne genaue Angaben zu den jeweiligen Flugzeiten keine verlässliche Aussage treffen. Zu dem Flug am Dienstagabend über Wolfenbüttel und die Region liegen dagegen genaue Angaben vor.
Bei der Maschine handelte es sich demnach um einen A400M der britischen Luftwaffe. Das Flugzeug war seit dem 7. September am Flugplatz Wunstorf stationiert und befand sich am Dienstag auf dem Rückflug von Altengrabow nach Wunstorf.
Um 18.47 Uhr Ortszeit überflog die Maschine Wolfenbüttel in westlicher Richtung. Dabei befand sie sich in einer Höhe von 1.790 Fuß, also rund 546 Metern über dem Boden. Die Geschwindigkeit lag nach Angaben der Bundeswehr bei 288 Knoten, was etwa 533 Kilometern pro Stunde entspricht.
Teil des täglichen Übungsbetriebs
Der Flug war laut einem Sprecher des Luftfahrtamts der Bundeswehr Teil des täglichen Routineübungs- und Ausbildungsflugbetriebs. Der Flug habe den geltenden flugbetrieblichen Vorgaben entsprochen. Militärische Flüge sind grundsätzlich im gesamten deutschen Luftraum möglich und nicht an festgelegte Flugstrecken gebunden. Dadurch sollen die Flugbewegungen möglichst über den deutschen Luftraum verteilt werden.
Für Transportflugzeuge gilt dabei grundsätzlich eine Mindestflughöhe von 500 Fuß, also etwa 150 Metern über Grund. Über Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen Transportflugzeuge eine Höhe von 2.000 Fuß beziehungsweise rund 600 Metern über Grund einhalten.
Warum fliegen Militärmaschinen über bewohntem Gebiet?
Nach Angaben der Bundeswehr wird grundsätzlich versucht, dicht besiedelte Gebiete zu vermeiden. Wegen der dichten Besiedlung in Deutschland sei es allerdings nicht möglich, bewohnte Gebiete vollständig zu umfliegen. Wann und wo solche Übungsflüge stattfinden, entscheiden die fliegenden Verbände. Dabei spielen unter anderem Wetterbedingungen sowie die Verfügbarkeit von Personal und Material eine Rolle.
Training auch in der Luft
Die Bundeswehr verweist darauf, dass regelmäßiges Training in der Luft notwendig sei. Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordere eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. Daher sei mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein Verzicht nicht möglich. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt, die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibe dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen.
Dass Militärflüge für Anwohner mit Lärm verbunden sein können, sei der Bundeswehr bewusst. Man versuche deshalb, die Belastung durch unterschiedliche Flughöhen möglichst gering zu halten. Gleichzeitig müsse die Ausbildung so durchgeführt werden, dass die Einsatzbereitschaft erhalten bleibe.
Bürgertelefon für Fragen und Beschwerden
Wer Fragen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb hat, kann sich direkt an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 8620730 ist das Bürgertelefon der Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) erreichbar. Die Mitarbeiter beantworten dort unter anderem Fragen zu Fluglärm und Tiefflug.
Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr besetzt. Für weitergehende Anfragen oder Beanstandungen empfiehlt die Bundeswehr eine Kontaktaufnahme per E-Mail an FLIZ@bundeswehr.org.
Gerade bei Beanstandungen militärischer Flugbewegungen sind möglichst genaue Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit wichtig. Nur so kann die Bundeswehr den jeweiligen Flug nachträglich detailliert untersuchen.

