Salzgitter. Im Juni des vergangenen Jahres kam es in Salzgitter zu einem schrecklichen Verbrechen. Zwei Teenager, damals 13 und 14 Jahre alt, töteten die damals 15-jährige Anastasia. Nur ein Täter wurde verurteilt, er bekam acht Jahre Gefängnis. Wie der Bundesgerichtshof am heutigen Mittwoch verkündet, ist dieses Urteil nun rechtskräftig.
Am 21. Februar hatte das Landgericht Braunschweig den Teenager wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen. Nach den Feststellungen des Landgerichts töteten der zur Tatzeit 14 Jahre alte Angeklagte und ein 13-jähriger Mittäter ihre Mitschülerin Anastasia, nachdem sie sie ihrem gemeinsamen Tatplan entsprechend in eine Grünanlage gelockt hatten.
Das Urteil hat der rechtlichen Überprüfung durch den Bundesgerichtshofs standgehalten. Das Verfahren vor dem Landgericht begegnet keinen durchgreifenden Bedenken, die von ihm getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch und der Strafausspruch ist ebenfalls rechtsfehlerfrei.
Anastasia wurde erstickt
Der Mord an dem Mädchen löste bundesweit Entsetzen aus und warf sogar die Frage auf, ob das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt werden sollte.
Auf einem abgelegenen Gelände am Hans-Böckler-Ring in Salzgitter wurde in den Mittagsstunden des 21. Juni 2022 die Leiche eines Mädchens gefunden. Kurz darauf die Gewissheit: Es handelte sich dabei um Anastasia - sie wurde bereits seit einigen Tagen vermisst. Schnell stand fest: Die Schülerin wurde Opfer eines Gewaltverbrechens. Und auch die Tatverdächtigen waren schnell gefunden. Zwei Mitschüler sollen das Mädchen getötet haben. Doch nur für einen hatte die Tat strafrechtliche Konsequenzen. Der damals 13-Jährige Mittäter ging straffrei aus.
Der damals 14-Jährige und sein 13-jähriger Komplize sollen das Mädchen unter einem Vorwand zu der abgelegenen Stelle gelockt haben. Dort soll der 13-Jährige die Schülerin zunächst unbemerkt von hinten bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Anschließend sollen sie das Opfer gemeinsam erstickt und den Leichnam im Gebüsch versteckt haben. Dort wurde sie dann zwei Tage später, nach einer umfangreichen Suchaktion, gefunden. Die Tat soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schon mehrere Wochen zuvor geplant worden sein.
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