Mehr Einnahmen durch Buß- und Verwarngelder

Zu den Verstößen zählen nicht nur Parkdelikte, sondern auch andere Vergehen wie fehlende Zulassung oder TÜV-Überschreitungen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs wurden in Salzgitter im vergangenen Jahr 23.037 Verstöße geahndet. Dadurch nahm die Stadt insgesamt 453.000 Euro ein.



Wie die Stadt Salzgitter auf Nachfrage mitteilt, wurden 2023 somit über 5.100 Verstöße mehr geahndet, als noch 2022. Insgesamt wurden 2023 453.000 Euro durch Buß- und Verwarngelder eingenommen (2022: 410.000 Euro). Zu den Verstößen zählen jedoch nicht nur Parkdelikte, sondern auch andere Vergehen wie fehlende Zulassung oder TÜV-Überschreitungen, macht die Stadt deutlich.

Hohe Strafen für Parksünder


Im November 2021 war der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten und sorgte unter anderem dafür, dass die Kommunen seitdem deutlich mehr Einnahmen haben. Falschparker müssen für einen ein­fachen Park­verstoß bis zu 55 Euro zahlen, vorher 15 Euro. Wer verbotenerweise auf Rad- und Geh­wegen parkt muss mit einem Bußgeld von bis zu 110 Euro rechnen, vorher waren hier bis zu 35 Euro fällig. Genauso hoch ist das Bußgeld, wenn man sich seinen Parkplatz in der zweiten Reihe sucht. Für das verbotswidrige Parken auf einem Behindertenparkplatz wird ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro fällig. In Salzgitter wurden bis August dazu 157 Anzeigen erstattet beziehungsweise Verfahren eingeleitet.


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