Mehr Wohnraum in Beinum - Rat stimmt neuem Baugebiet zu

von Nick Wenkel


Das neue Wohngebiet soll kommen. Allerdings fehlt noch ein Erschließungsträger. Symbolfoto: Werner Heise
Das neue Wohngebiet soll kommen. Allerdings fehlt noch ein Erschließungsträger. Symbolfoto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Salzgitter. Die Stadt Salzgitter strebt eine Entwicklung der Fläche „Südwestlich Liegnitzer Straße“ in Salzgitter-Beinum als Wohnbauland an, sobald ein geeigneter Erschließungsträger vorhanden ist. Dafür stimmten die Ratsmitglieder einheitlich in ihrer Sitzung am heutigen Mittwoch.


Der Ortsrat der Ortschaft Südost hat bereits in seiner Sitzung am 15. Mai von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht. Der Rat der Stadt Salzgitter soll daher prüfen, ob die Entwicklung oder die Ausweisung eines Baugebietes westlich der Freiwilligen Feuerwehr Beinum möglich ist. Über den Vorschlag des Ortsrates hat der Rat der Stadt innerhalb von vier Monaten zu entscheiden.

Nur wenige Bauplätze verfügbar


Der Ortsrat Südost hat seinen Vorschlag damitbegründet, dass der Driernweg in Beinum bereits teilweise bebaut ist. Um weitere Plätze zu schaffen, wäre demnach das Gelände hinter dem Feuerwehrhaus, Zufahrt über Liegnitzer Straße, geeignet. Diese Zufahrt am Feldweg gehöre der Feldinteressengemeinschaft, die den Weg laut Ortsrat gegen ein geringes Entgelt an die Stadt Salzgitter abgeben würde. In Beinum seienzurzeit nur wenige Bauplätze verfügbar, deswegen seies von Interesse neue Bauplätze zu schaffen, damit der Ort wächst.

Hintergrund


Wie die Verwaltung erklärt, wurde die im Antrag beschriebene Fläche in Beinum bereitsim Rahmen der Wohnbaulanduntersuchung 2018 auf ihre Eignung als künftige Wohnbaufläche untersucht. Auf Basis ausgewählter Kriterien seider Standort als geeignet bewertet worden. Der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes in Verbindung mit der Zielsetzung Wohnbauflächen zu schaffen, wurde bereits am 2. Oktober 2003 im Amtsblatt der Stadt Salzgitter bekannt gemacht. Aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft wurde das Verfahren jedoch nicht weitergeführt.


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