Neue Anklage im Fall der getöteten Prostituierten erhoben


Hier wurde die Prosituierte tot im Lovemobil gefunden. Foto: aktuell24(BM)
Hier wurde die Prosituierte tot im Lovemobil gefunden. Foto: aktuell24(BM) | Foto: aktuell24(BM)

Hildesheim/Hohenhameln. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat im Fall der in der Nähe von Stedum getöteten Prostituierten nun erneut Anklage erhoben. Dieses Mal gegen den bereits zuvor durch eine Zeugenaussage belasteten mittlerweile 30-jährigen Mann aus dem Raum Salzgitter.


Wie Oberstaatsanwalt Christian Gottfriedsen, Pressesprecher bei Gericht,mitteilte, wird dem Mann "Mord aus Habgier in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge" zur Last gelegt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist er dringend verdächtig, im November 2016 gegen 22 Uhr auf einem Parkplatz an der Bundesstraße 494 zwischen Hofschwicheldt und Stedum eine 40-jährige Frau aus Ungarn getötet und beraubt zu haben. Die Frau bot dort in einem Wohnwagen ihre Dienste als Prostituierte an.

Im Laufe der Ermittlungen hatte sich zunächst gegen einen anderen Mann, der sich als Zeuge zur Verfügung gestellt hatte, ein dringender Tatverdacht ergeben (regionalHeute.de berichtete). Gegen diesen erging Haftbefehl und die Staatsanwaltschaft erhob im März Anklage. Im Laufe der im Mai begonnenen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hildesheim ging bei den Ermittlungsbehörden ein anonymes Schreiben ein, in dem der jetzt angeklagte 30-jährige als Täter benannt wurde. Der Verfasser des Schreibens, ein Bekannter des nunmehr Angeschuldigten, konnte ermittelt und befragt werden. Er will während des Geschehens vor Ort gewesen sein und einen Teil der Tathandlung mittelbar wahrgenommen haben.

Die Überprüfung der Hinweise führte zur Festnahme des Angeschuldigten Anfang Juni diesen Jahres und zum Freispruch des zunächst angeklagten Verdächtigen wegen erwiesener Unschuld.

Der jetzt angeklagte mutmaßliche Täter bestreitet die Tat. Weitere Ermittlungen haben aber die Angaben des Zeugen untermauert. So wurden zum Beispiel auch DNA-Spuren, die dem Tatverdächtigen zuzuordnen sind, unter den Fingernägeln der Verstorbenen festgestellt.

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