Salzgitter. Der Rat der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2026 die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Salzgitter beschlossen. Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung vom heutigen Donnerstag.
Nach Paragraf 20 des Niedersächsischen Klimagesetzes (kurz: NKlimaG) und des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: WPG) sind alle Kommunen mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan für ihr Hoheitsgebiet zu erstellen. Die Kommunale Wärmeplanung enthält die Inhalte Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario sowie Umsetzungsstrategie zur Senkung und treibhausgasneutralen Deckung des Wärmebedarfs.
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Mit dem Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung werde in Salzgitter eine Grundlage für die strategische Planung zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 unterstützt. Nach aktueller Rechtslage wird die Kommunale Wärmeplanung alle fünf Jahre fortgeschrieben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden die ausführlichen Informationen rund um die Kommunale Wärmeplanung auf der städtischen Website. Vorgestellt werden beispielsweise die zukünftige Situation der Wärmenetzversorgungsgebiete in den sieben Ortschaften.
Wer Fragen dazu hat, kann sich per Mail an klimaschutz@stadt.salzgitter.de oder per Telefon unter der Rufnummer 05341/839-4470 an das Klimaschutzteam der Stadt Salzgitter wenden.

