Revision abgelehnt: Urteil gegen AfD-Mann Gröger wegen Volksverhetzung bestätigt

Berufung und Revision waren erfolglos. Gröger muss laut Medienberichten 2.500 Euro an die Flüchtlingshilfe zahlen.

Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte das Urteil gegen Michael Gröger am vergangenen Freitag. (Symbolbild)
Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte das Urteil gegen Michael Gröger am vergangenen Freitag. (Symbolbild) | Foto: regionalHeute.de

Salzgitter / Braunschweig. Mit Beschluss vom 10. Januar 2020 bestätigte das Oberlandesgericht Braunschweig die Verurteilung des Kreisverbandsvorsitzenden der AfD Salzgitter Michael Gröger wegen Volksverhetzung. Die Revision wurde als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hatte von Mai bis Oktober 2017 auf seiner Facebook-Seite ein Gedicht gepostet, das Asylbewerber in einer verächtlich machenden Weise herabwürdigte. Dies berichtet das Oberlandesgericht in einer Pressemitteilung.


Der zur Debatte stehende Post, der mit den Worten "Herr Asylbewerber, na wie geht's – Oh, ganz gut, ich bring für die Deutschen AIDS." begann und in derber Wortwahl verschiedenste Vorurteile über Asylbewerber vergoss, war Gegenstand der Verhandlung. Die Verurteilung in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, erfolgte bereits im März 2019.

Ebenfalls zum Strafmaß gehört nach Angaben der Salzgitter-Zeitung eine Bewährungsauflage von 2.500 Euro, die in Raten an die Flüchtlingshilfe gezahlt werden muss. Weder die gegen die Bewährungsstrafe und die Auflagen eingelegte Berufung zum Landgericht Braunschweig noch die Revision zum Oberlandesgericht hatten Erfolg.


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