Salzgitter-Bad: Hagenstraße wird testweise zur Einbahnstraße


Hier ist der Verkehr dann nur noch in eine Richtung möglich. Foto: Stadt Salzgitter; pixabay
Hier ist der Verkehr dann nur noch in eine Richtung möglich. Foto: Stadt Salzgitter; pixabay | Foto: Stadt Salzgitter; pixabay

Salzgitter-Bad. Die Hagenstraße in Salzgitter-Bad wird ab Mittwoch, 4. Oktober, versuchsweise zwischen Rheinstraße und Am Ziesberg als Einbahnstraße Richtung Norden ausgewiesen.


Auf Ersuchen von Anliegern und Eigentümern der Hagenstraße kam es zu einem Gespräch vor Ort mit der Unteren Verkehrsbehörde, der Polizei, dem Referat für Stadtumbau und Soziale Stadt der Stadt Salzgitter sowie dem Stadtteilbüro Ost- und Westsiedlung, bei dem unterschiedliche Lösungsansätze der Verkehrsregelung geprüft wurden.

Gründe hierfür sind unter anderem die Schulwegesicherung und das dauerhafte Überfahren von privaten Grundstücken in der Hagenstraße. Die Schüler der Grundschule am Ziesberg seien durch die Verkehrssituation mit dem aktuellen Begegnungsverkehr gefährdet. Bereits im oberen Bereich der Hagenstraße erfolgte aus diesem Grund die Einrichtung der Einbahnstraßenregelung.

Mehr Sicherheit für Kinder


"Die Anzahl der Kinder ist durch Zuzüge in den letzten Jahren deutlich gestiegen, so dass rund 450 Schülerinnen und Schüler die Grundschule am Ziesberg täglich aufsuchen", so die Stadt.

Die Einsehbarkeit für den Verkehr im Bereich der Hagenstraßesei im Begegnungsverkehr nur eingeschränkt möglich. Gerade zu Schulbeginn und - ende herrschten hier erhebliche Probleme, so dass es immer wieder zu einem Rückstau der Fahrzeuge käme.

Der ruhende Verkehr wird zurzeit auf der rechten Straßenseite (Rheinstraße Richtung Grundschule am Ziesberg) organisiert. Dieser sollwährend der Versuchsphase auf die gegenüberliegende Seite umgelegt werden.

Bereits eingeschränktes Halteverbot


Montags zwischen 8 Uhr und 10 Uhr ist bereits ein eingeschränktes Halteverbot in der Hagenstraße eingerichtet, um die Müllabfuhr bei der Abholung nicht zu behindern. Die bestehende Verkehrsführung in den angrenzenden Straßensoll aber beibehalten werden.

Da der gesamte Bereich als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist, gilt dort grundsätzlich die "Rechts-vor-Links-Regel". Durch eine optimierte Verkehrslenkung erhoffen sich die Behörden, die allgemeine Belastung in diesem Quartier deutlich reduzieren zu können.


mehr News aus Salzgitter


Themen zu diesem Artikel


Schule Schule Salzgitter Polizei