Salzgitteraner Liebesschwindler ab morgen vor Gericht


Ab dem morgigen Freitag darf sich der mutmaßliche Liebesschwindler vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Archivfoto: Anke Donner
Ab dem morgigen Freitag darf sich der mutmaßliche Liebesschwindler vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Archivfoto: Anke Donner

Salzgitter. Ab dem morgigen Freitag steht ein 55-jähriger Salzgitteraner vor dem Landgericht Braunschweig. Ihm werden 43 Straftaten, davon in 36 Fällen gewerbsmäßiger Betrug/Computerbetrug, vorgeworfen. Der Vermögensschaden der drei Geschädigten beläuft sich auf insgesamt zirka 100.000 Euro.


Der 55-jährige Angeklagte befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Und zwar habe der Angeklagte zu drei verschiedenen weiblichen Personen eine Beziehung aufgebaut. Im Verlaufe der Beziehungen habe der Angeklagte die Frauen unter Angabe falscher Tatsachen um größere Geldbeträge gebeten, um diese für sich zu behalten. So habe der Angeklagte im Jahr 2013 gegenüber der ersten Geschädigten vorgegeben, sie zu lieben und eine Zukunft mit ihr zu planen. Dabei habe er die Geschädigte unter falschen Vorwänden um Geldbeträge im drei- und vierstelligen Bereich gebeten, und zwar zwischen 500 und 9.000 Euro. Unter anderem habe der Angeklagte gegenüber der Geschädigten erklärt, er habe Spielschulden in vier- bis fünfstelliger Höhe.

Nach dem Einzug bei der Geschädigten habe der Angeklagte außerdem aus dem Safe Schmuck im Wert von zirka 11.000 Euro entwendet. Im Jahr 2015 habe der Angeklagte Kontakt zu der zweiten Geschädigten, die sich von ihrem Mann getrennt hatte, aufgenommen. Unter falschen Vorwänden habe der Angeklagte die Geschädigte um Geldbeträge zwischen 500 und 3.000 Euro gebeten. Insgesamt habe die Geschädigte ihm daraufhin zirka 6.000 Euro gegeben. Anfang Mai 2016 habe der Angeklagte die weitere Geschädigte kennengelernt. Unter Angabe falscher Gründe habe er die Geschädigte um Geldbeträge zwischen 100 und 1.500 Euro gebeten. Nach seinem Einzug bei der Geschädigten habe der Angeklagte das Haus durchsucht und die längere Abwesenheit der Geschädigten dazu genutzt, deren Skoda Fabia für 5.500 Euro zu verkaufen. Den Verkaufserlös habe der Angeklagte für sich behalten und der Geschädigten erzählt, das Auto sei bei einem Verkehrsunfall irreparabel beschädigt worden.


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