Schluss mit Freilauf - Leinenzwang bereits ab 1. Januar

von Sandra Zecchino


Nicht immer dürfen die Hunde frei laufen. Foto: Archiv
Nicht immer dürfen die Hunde frei laufen. Foto: Archiv | Foto: Eva Sorembik

Salzgitter. Dass die Hunde während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der übrigen freien Landschaft angeleint bleiben müssen, überrascht kaum noch einen Hundebesitzer. Doch ob auch jeder weiß, dass Hunde in Salzgitter bereits ab dem 1. Januar angeleint sein müssen?


Nach einer städtischen Verordnung über Leinenzwang für Hunde müssen diese vom 1. Januar bis zum 30. Juni in allen Waldflächen, allen Gehölzgruppen in der Feldmark und allen Landschaftsschutzgebieten der Stadt angeleint sein. Das erläutert Stadtsprecherin Christine Flechner auf Anfrage von regionalHeute.de. Durch diese Regelungen sollen gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor freilaufenden Hunden geschützt werden: "Schon ein spielender Hund kann Wildtiere stören und so verschrecken, dass sie sich nicht mehr um ihren Nachwuchs kümmern", so Flechner.

Zusätzlich gebe es eine ganzjährige Leinenpflicht am Salzgittersee, in den Naturschutzgebieten "Klärteich III", "Köppelmannsberg" und "Speckenberg", im Landschaftsschutzgebiet "Haverlahwiese" sowie auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen, Festen, in Ladenzentren und Fußgängerzonen. Wer sich nicht an den Leinenzwang halte, handele ordnungswidrig.


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