Salzgitter. Am 6. Juni vergangenen Jahres kam es auf einer Baustelle in Salzgitter Lebenstedt zu einem Unfall, bei dem ein Mann in eine zwei bis zweieinhalb Meter tiefe Baugrube stürzte und dort von rund fünf Tonnen Erdreich begraben wurde. Trotz einer Rehamaßnahme ist er an den Folgen verstorben. Donnerstagvormittag standen zwei Salzgitteraner aufgrund von unzureichendem Arbeitsschutz vor Gericht.
Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, bei dem Erneuern einer Drainage an einigen Reihenhäusern nicht für einen umfangreichen Arbeitsschutz gesorgt zu haben. So hätten sie unter anderem keinen lastfreien Streifen an der Baugrube erstellt. Laut Aussage eines der Angeklagten, wären die Gruben mit Latten und Spanplatten abgesichert gewesen. Wo sich diese zum Unfallzeitpunkt befunden hätten, könne er nicht sagen.
Auf Gefahren hingewiesen
Der Verunglückte Mann habe kurz nach seinem Unfall noch nach Hilfe rufen können. Ein herbeigeeilter Zeuge habe sofort versucht ihn aus seiner Lage zu befreien und zumindest den Kopf freizugraben. Jedoch hätte er aufgrund eigener körperlicher Probleme dem Mann nicht helfen können. Beim Eintreffen der Feuerwehr sei der Mann bereits bewusstlos gewesen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, in welchem er noch einige Wochen im Wachkoma gelegen habe, bevor er an seinen schweren Verletzungen gestorben sei.
Während der Verhandlung habe ein Nachbar der beiden Angeklagten berichtet, dass er bereits vor den Baumaßnahmen auf die Gefahren einer solchen Grube hingewiesen hätte, da diese bei ihm auch schon einmal eingestürzt sei. Den Beschuldigten wurde vom Amtsgericht Salzgitter eine geringe Mitschuld zugesprochen. Sie müssen eine Geldauflage von jeweils 4.000 Euro zahlen. Das Verfahren wurde eingestellt.
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