Todesfall Leonie: Milde Strafe für Gaffer-Fotograf

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Aufklärungsgespräche als erzieherische Maßnahme. Symbolfoto: Alexander Panknin
Aufklärungsgespräche als erzieherische Maßnahme. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig/Salzgitter. Die Ermittlungen nach dem Busunglück in Lebenstedt, bei dem ein 9-jähriges Mädchen starb (regionalHeute.de berichtete), hatten ihre Nebenschauplätze - so musste sich ein Schüler juristisch verantworten, der ein Bild des toten Mädchens per Whatsapp verteilte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig setzte auf erzieherische Maßnahmen.


Als sei das Unglück nicht schon schlimm genug, mussten sich die Ermittler auch noch mit einem 17-jährigen Schüler beschäftigen. Dieser hatte an der Unfallstelle Fotos des toten Mädchens gemacht, wie SaschaRüegg von der Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte. Dies geschah scheinbar ohne das Wissen, dass er damit gegen ihrePersönlichkeitsrechteverstößt. Später schickte der junge Mann das Bildmaterial an eine Whatsapp-Schülergruppe.

Nach einer Wohnungsdurchsuchung habe man das entsprechende Handy sichergestellt. Mehrere Schüler hatten die Bilder verbreitet, sodass die Polizei sich mit einer Warnung an die Öffentlichkeit richtete (regionalHeute.de berichtete).Da sich die entsprechenden Schüler einsichtig zeigten, setzte die Staatsanwaltschaft statt harter Strafen auf erzieherische Maßnahmen. Rüegg dazu: "Da das Jugendstrafrecht neben einer Jugendstrafe auch und insbesondere erzieherische Maßnahmen (Erziehungsmaßregeln) vorsieht, wurde (...)von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen und das Verfahren eingestellt. "

In diesem Zuge habe es erfolgreiche Aufklärungsgespräche an der Schule gegeben, alle Bilder seien gelöscht worden.

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