Salzgitter. Der Fachdienst Tiefbau und Verkehr der Stadt Salzgitter hat für den vierstreifigen Ausbau der K 30 zwischen den Knotenpunkten MAN und B 248 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Das teilt die Stadt Salzgitter mit.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Salzgitter-Watenstedt und Salzgitter-Immendorf beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt vom 15. August bis einschließlich 14. September 2018 bei der Stadt Salzgitter, Rathaus, Joachim-Campe-Straße 6-8, 9. Stock, Flurbereich zwischen Zimmer 918 und Zimmer 919 während der Dienststunden montags und dienstags von 9 bis 16 Uhr, mittwochs von 9 bis 13 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem können die Planfeststellungsunterlagen im Auslegungszeitraum auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite und https://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/stadtplanung/planfeststellung.php eingesehen werden.
Einwendungen bis 28. September
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, 28. September 2018, bei der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der ortsüblich bekannt gemacht wird.
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