Vierstreifiger Ausbau der K 30 zwischen MAN und B 248


Symbolfoto: Nick Wenkel
Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Salzgitter. Der Fachdienst Tiefbau und Verkehr der Stadt Salzgitter hat für den vierstreifigen Ausbau der K 30 zwischen den Knotenpunkten MAN und B 248 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Das teilt die Stadt Salzgitter mit.


Für das Bauvorhaben einschließlich der landschafts­pflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Ge­markungen Salzgitter-Watenstedt und Salzgitter-Immendorf beansprucht.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt vom 15. August bis einschließlich 14. September 2018 bei der Stadt Salzgitter, Rathaus, Joachim-Campe-Straße 6-8, 9. Stock, Flurbereich zwischen Zimmer 918 und Zimmer 919 während der Dienststunden montags und dienstags von 9 bis 16 Uhr, mittwochs von 9 bis 13 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zudem können die Planfeststellungsunterlagen im Auslegungszeitraum auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite und https://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/stadtplanung/planfeststellung.php eingesehen werden.

Einwendungen bis 28. September


Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, 28. September 2018, bei der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beein­trächtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Ein­wendungen ausgeschlossen. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der orts­üblich bekannt gemacht wird.


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