Zentrum Seeviertel soll komplett neu gebaut werden

Die heutigen Bauten sollen verschwinden und an gleicher Stelle ein dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus entstehen.

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Der Innenhof sollweitgehend überbaut werden.
Der Innenhof sollweitgehend überbaut werden. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Das Nahversorgungszentrum Seeviertel zwischen der Gesemannstraße und der Neißestraße soll ein komplett neues Gesicht bekommen. Die heutigen Bauten sollen verschwinden und an gleicher Stelle ein dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Eine Beschlussempfehlung zu einem hierfür nötigen geänderten Bebauungsplan hat der städtische Bauausschuss kürzlich abgegeben. Die Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss steht noch aus.



Die Stadt verspricht sich durch den Neubau mit Staffelgeschoss und einer Tiefgarage eine Aufwertung des Nahversorgungszentrums. Der bestehende Gebäuderiegel (Neißestraße 6, 8, 10 und 12) sowie die marode Tiefgarage unter dem Innenhof sollen abgerissen werden.

Penny soll umziehen


Für das neue Gebäude sind im Erdgeschoss auf einer Grundfläche von zirka 1.700 Quadratmetern Einzelhandelsflächen (Lebensmitteldiscounter und Apotheke) und in den Obergeschossen Flächen für Büros und Arztpraxen, Fitnesscenter, Beherbergungsbetriebe und Wohnen vorgesehen. Durch das Vorhaben würde der bisherige Innenhof des Nahversorgungszentrums weitgehend überbaut. Der vorhandene Penny-Markt mit etwa 750 Quadratmetern Verkaufsfläche soll in den Neubau umziehen. Als Nachnutzung ist die Ansiedlung eines Drogeriemarktes vorgesehen.

Die alten Gebäude sollen verschwinden.
Die alten Gebäude sollen verschwinden. Foto: Rudolf Karliczek


Der derzeit für den Bereich geltende Bebauungsplan setzt Misch- und Kerngebiete mit maximal zwei Vollgeschossen und eng umgrenzten überbaubaren Grundstücksflächen fest. Damit das Vorhaben realisiert werden könne, sei die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Ziel der Planung sei die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Nahversorgungszentrum. Die überbaubaren Grundstücksflächen würden erweitert und die Geschossigkeit auf maximal vier Vollgeschosse erhöht.

Keine Spielhallen und Wettbüros


Die Einzelhandelsnutzungen sollen auf nahversorgungsrelevante Sortimente wie Lebensmittel, Drogeriewaren, Apothekenwaren und Zeitschriften im Erdgeschossbereich beschränkt werden. In den Obergeschossen sollen sowohl Büro- und Geschäftsflächen, Beherbergungsbetriebe als auch Wohnungen zulässig sein, um eine flexible Nutzung der Gebäude sicherzustellen. Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros sollen im Plangebiet ausgeschlossen werden.


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