Schließung Bad Gliesmarode - Stadt weist Vorwürfe zurück

Aus dem Stadtbezirksrat kommt Kritik, man habe nicht rechtzeitig gehandelt, um das (vorübergehende?) Aus des Bades zu verhindern. Die Stadt äußert sich hierzu ausführlich.

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Archivbild | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. So wie es aussieht, wird das Bad Gliesmarode demnächst geschlossen. Ob und wann es weitergeht, ist völlig unklar. Aus dem Stadtbezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach wird nun Kritik an der Stadt Braunschweig laut. Diese habe nicht rechtzeitig gehandelt, um das (vorübergehende?) Aus des Bades zu verhindern. Die Stadt weist dies ausdrücklich zurück.



In einer gemeinsamen Pressemitteilung von CDU, FDP und BIBS im genannten Stadtbezirksrat heißt es, die fehlende Weitsicht der Stadt Braunschweig führe nun zur möglichen Schließung des Bades Gliesmarode. Die Stadt habe es bislang versäumt, rechtzeitig Lösungen für eine Fortführung des Betriebs zu finden. Die fehlende Transparenz und mangelnde Einbindung der Bürger werfe zudem Fragen auf, wie es um die Prioritäten der Stadt bestellt sei.

"Stadt blieb untätig"


Nach dem Bekanntwerden, dass der Pachtvertrag Ende des Jahres nicht verlängert werde, habe die Stadt es versäumt, frühzeitig über eine Fortführung der Nutzung zu entscheiden oder alternative Modelle zu entwickeln. So hätten eine Verlängerung des privaten Betriebs, eine privat-öffentliche Partnerschaft oder die Rückführung in die städtische Verwaltung durch die Stadtbad GmbH als Optionen zur Debatte stehen können, heißt es in der Pressemitteilung. Stattdessen sei die Stadt untätig geblieben und habe es versäumt, die Bürgerinnen und Bürger in den Entscheidungsprozess einzubinden.

"Schließung des Bades wurde beschlossen"


Den Vorwurf mangelnder Transparenz weist die Verwaltung auf Anfrage von regionalHeute.de zurück. Zu verweisen sei auf die öffentlich gefassten Beschlüsse des Rates. Am 27. Februar 2007 habe der Rat der Stadt Braunschweig die Errichtung eines Freizeit- und Erlebnisbads an der Hamburger Straße beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Badezentrum Gliesmarode, das Hallenbad Wenden, das Nordbad sowie das Freibad Waggum spätestens mit der Inbetriebnahme des neuen Bads geschlossen werden. Dieser Beschluss sei nicht aufgehoben worden und habe nach wie vor Gültigkeit.

Auf Initiative von Friedrich Knapp, das Bad Gliesmarode weiterbetreiben zu wollen, habe der Rat dann entschieden, einen Erbpachtvertrag mit ihm zu schließen und ihm damit dieses besondere gesellschaftliche Engagement zu ermöglichen. Auch dieser Beschluss sei in den wesentlichen Positionen öffentlich gewesen. In dem Vertrag sei damals geregelt worden, dass der Betreiber bis Ende Juni 2024 die Möglichkeit habe, den Vertrag über den 31. Dezember 2024 hinaus zu verlängern. Nachdem klar war, dass der Betreiber seine Möglichkeit nicht wahrgenommen hat, habe die Stadtverwaltung bereits am 8. Juli in einer Pressemitteilung öffentlich darüber informiert (nachzulesen ist dies hier).

Mit dem Betreiber des Bades Gliesmarode würden bekanntermaßen seit Herbst 2023 Gespräche zur Gründung einer Stiftung für das Haus der Musik laufen. Im Rahmen der Verhandlungen sei auf Wunsch des Stifters vereinbart worden, dass in diese Stiftung auch der Betrieb des Bades Gliesmarode aufgenommen werden könne. Aus diesem Grund sei das Bad auch Bestandteil der entsprechenden Absichtserklärung zwischen der Stadt Braunschweig und Friedrich Knapp, es sei darin schriftlich vereinbart, dass es in die Stiftung eingebracht werden könne.

"Übernahme durch die Stadt nicht geboten"


Zur Erarbeitung der Stiftungskonzeption wurde im Frühjahr 2024 gemeinsam eine Beratung beauftragt. In den weiteren Gesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Herrn Knapp und von der Stadt Braunschweig zum Haus der Musik im Verlauf dieses Jahres sei daher auch immer wieder über den Fortbetrieb des Bades Gliesmarode gesprochen worden. "Insofern war es aus Sicht der Verwaltung nicht geboten, eine Übernahme des Bades in Eigenregie zu planen", heißt es in der Stellungnahme.

"Temporäre Schließung in jedem Fall nötig"


Durch die Ankündigung von Friedrich Knapp, den Erbbaurechtsvertrag vertragsgemäß zum 31. Dezember 2024 auslaufen zu lassen, sei mit Ablauf der Frist Ende Juni eine neue Situation entstanden. Da sich im Laufe des Prozesses zur Gründung der Stiftung herausgestellt habe, dass mit Blick auf die Komplexität und die daraus abzuleitende Kostenermittlung und Zeitplanung diese nicht mehr im Jahr 2024 gelingen werde, habe sich abgezeichnet, dass eine unterbrechungsfreie Fortführung des Badbetriebes im Rahmen der Stiftung nicht gewährleistet werden könne. Überdies seien notwendige Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen, die eine temporäre Schließung so oder so erforderlich gemacht hätten.

"Alternativen wurden geprüft"


Deshalb sei in den weiteren Gesprächen geprüft worden, ob es Alternativen für eine gemeinsame Fortführung gebe. Dabei seien verschiedene Ideen geboren worden, Varianten und Modelle der Finanzierung gedacht und von den Fachleuten beider Seiten geprüft. "Maßgebliche Grundlage für diese Prüfung waren die rechtliche Machbarkeit und die Umsetzung mit Blick auf die Zeitschiene. Insofern kann nicht die Rede davon sein, die Stadtverwaltung sei untätig gewesen", betont die Stadt.

"Leider konnte – von der erforderlichen Klärung baulicher und wirtschaftlicher Fragen abgesehen - mit Blick auf die kommunalrechtlichen Anforderungen an die Gründung einer neuen Gesellschaft oder Körperschaft in anderer Rechtsform als Trägerin des Badbetriebes keine in diesem Zeitrahmen umsetzbare Lösung gefunden werden", so die Stadt weiter. Deshalb werde wie in der Absichtserklärung vereinbart der Weg weiter verfolgt, das Bad gegebenenfalls im Rahmen der Stiftung gemeinsam fortzuführen. Die Prüfungen hierzu dauerten an und würden mit Vorlage eines mit den Behörden abgestimmten Entwurfs für eine Stiftungssatzung Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein.

Interimsbetrieb wird geprüft


Parallel werde, wie mitgeteilt, geprüft, ob ein Interimsbetrieb des Gliesmaroder Bades nach erforderlichen Investitionsmaßnahmen auch ermöglicht werden könne, bevor die Verhandlungen über die Errichtung der Stiftung zum Haus der Musik abgeschlossen seien. "Voraussetzung ist, dass dies baulich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bezüglich des finanziellen Aspekts ist zu betonen, dass der Betrieb eines – zumal renovierungsbedürftigen - Bades grundsätzlich nicht wirtschaftlich ist und für eine Kommune allein – zumal bei schwieriger Haushaltslage - ein zusätzliches Defizit bedeutet", stellt die Verwaltung klar.

Die Stadtverwaltung sei sich der großen Beliebtheit des Bades und dessen Bedeutung für den Schulsport bewusst und führe vor diesem Hintergrund die beschriebenen Prüfungen unter Hochdruck durch, um schnellstmöglich Klarheit schaffen zu können, welche Optionen für das Bad bestehen.


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