Schutz vor Schrottimmobilien: Mindestanforderungen für Mietwohnungen

Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf zum Mieterschutz vorgelegt. Danach sollen Wohnungen einen Mindeststandard erfüllen, überhöhten Mietpreisen und Überbelegung soll vorgebeugt werden. Bei Verstößen drohe ein Bußgeld.

Olaf Lies: „Mieterinnen und Mieter haben damit künftig eine viel größere Chance, sich gegen Vermieter von Schrottimmobilien zu wehren." (Symbolbild).
Olaf Lies: „Mieterinnen und Mieter haben damit künftig eine viel größere Chance, sich gegen Vermieter von Schrottimmobilien zu wehren." (Symbolbild). | Foto: Pixabay

Region. Mietwohnungen sollen künftig einen bestimmten Mindeststandard erfüllen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Kabinett am heutigen Dienstag zur Einbringung in den Landtag beschlossen hat. Daneben soll Überbelegung und überhöhten Mietpreisen vorgebeugt werden. Städte und Gemeinden sollen sich bei Verstößen einschalten und Bußgelder verhängen können. Darüber informiert die Niedersächsische Staatskanzlei.


„Mieterinnen und Mieter haben damit künftig eine viel größere Chance, sich gegen Vermieter von Schrottimmobilien zu wehren", so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Und es ist schon jetzt ein wichtiges Signal an wenige schwarze Schafe unter den Vermietern: Wir lassen nicht zu, dass sie die finanzielle Notlage der Menschen ausnutzen. Gerade in der jetzigen Zeit senden wir mit dem Gesetzesentwurf die eindeutige Botschaft, dass Ausbeutung von Schwächeren, in diesem Fall Mietern, in Niedersachsen keinen Platz hat. Die Landesregierung steht für ein solidarisches Miteinander, gerade in Zeiten von Corona, aber auch darüber hinaus."

Kein Platz für "Ausbeutung von Mietern"


Hintergrund der Gesetzesinitiative seien die Zustände in zwei Delmenhorster Mehrfamilienhäusern gewesen, „die noch immer in schlechtester Erinnerung sind", so Lies. Vermieter haben sich nicht um die Gebäude gekümmert und das Geld für Betriebskosten nicht an die dortigen Stadtwerke weitergeleitet. Die Folge: Die Gas- und Wasserversorgung sei gekappt worden, die Mieter haben mit Wasser aus Hydranten versorgt werden müssen - und die Stadt habe mangels rechtlicher Handhabe nur tatenlos zusehen und nicht gegen die Pflichtverstöße vorgehen können. „Damit soll künftig Schluss sein", so Lies, „derartige Zustände wollen wir in Niedersachsen nie wieder sehen und werden sie auch nicht dulden."

Rechtliche Handhabe für Städte und Gemeinden


In dem Gesetzesentwurf sei unter anderem eine ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung als eine Mindestausstattung vorgesehen. Eine Wohnung soll außerdem Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung haben, eine Heizungsanlage sowie eine Sanitäreinrichtung. Und natürlich müsse die Ausstattung funktionsfähig und nutzbar sein. Dies soll auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück gelten. Halte ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, soll ihn die Gemeinde per Anordnung verpflichten können, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten und wiederherzustellen. Vorgesehen sei ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 50.000 Euro. Im äußersten Fall soll der Wohnraum auch für unbewohnbar erklärt und versiegelt werden können. Dann soll es Aufgabe des Vermieters sein, die Bewohnerschaft auf eigene Kosten anderweitig unterzubringen.

Gegen Überbelegung und überhöhte Miete


Neben den baulichen Mindestanforderungen soll das Gesetz auch die Belegungsdichte von Mietwohnungen regeln. Häufig werde Wohnraum überbelegt und es werden völlig überhöhte Mieten verlangt, die dann vom Sozialamt oder dem Jobcenter übernommen werden. „Dem mehr als fragwürdigen Geschäftsmodell der Überbelegung machen wir mit dem Gesetz einen Strich durch die Rechnung", so Minister Lies.


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