"Skandalöser Vorgang“: Oesterhelweg bringt Disziplinarverfahren um Junk in den Landtag

Sofern sich aus der Anfrage eine Entlastung für Oberbürgermeister Junk ergeben sollte, sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Verantwortlichen im Innenministerium die logische Konsequenz, sagt die CDU.

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Frank Oesterhelweg fordert in Hannover antworten.
Frank Oesterhelweg fordert in Hannover antworten. | Foto: Werner Heise

Goslar. Mit dem Bericht der Kommunalaufsicht sowie dem angekündigten Disziplinarverfahren gegen den Goslarer Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk beschäftigt sich nunmehr auch der Niedersächsische Landtag in Hannover. Das geht aus einer Pressemitteilung der CDU Goslar und einem Gespräch mit dem Landtagsvizepräsident Frank Oesterhelweg (CDU) hervor. Dieser bezeichnet die Vorgänge als skandalös.


Goslars Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk ist seit dem 10. September Beschuldigter in einem Disziplinarverfahren der zuständigen Kommunalaufsicht im Innenministerium. Im Raum steht "Aktenmanipulation" beim Vergabeverfahren des Kattenberg-Grundstücks. Junk selber erklärte im NDR dazu, dass es sich seiner Auffassung nach um eine "schmutzige Wahlkampf-Kampagne" handele. Das sehen auch die beiden CDU-Männer Frank Osterhelweg und der Goslarer CDU-Chef Ralph Bogisch so und kündigen an, das Thema im Landtag auf den Tisch zu bringen. Auf Nachfrage von regionalHeute.de erklärt Oesterhelweg, warum er das Thema nun in den Landtag bringen will.

Oesterhelweg fordert Antworten


Im Rahmen einer entsprechenden Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Frank Oesterhelweg soll insbesondere geklärt werden, weshalb das Disziplinarverfahren zeitlich direkt vor der Oberbürgermeisterwahl eröffnet wurde, auf welcher Rechtsgrundlage dieses beruhe und welche Rolle insbesondere der aus Goslar stammende Staatssekretär im niedersächsischen Innenministerium hierbei spiele. „Es mag reiner Zufall sein, dass hier das Innenministerium ein Verfahren gegen den Oberbürgermeister in Goslar kurz vor der Kommunalwahl anstößt – hinterfragen darf man diese Zufälle aber schon einmal“, kommentiert Oesterhelweg die Vorgänge in Goslar. "Was bei dieser Sache auffällig ist, ist, dass es sich um einen Sachverhalt aus dem Jahr 2016 handelt und den die Kommunalaufsicht schon seit 2020 prüft. Und vor dem Hintergrund hat das schon ein Geschmäckle, dass direkt vor der Kommunalwahl so etwas gemacht wird. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Und was ich wirklich peinlich und schlimm dabei finde, ist dass örtliche Medien und die örtliche SPD früher von der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens wissen, als die Stadt Goslar und der Betroffene selbst. Das ist ein ganz schlechter Stil und das macht man nicht. So geht man mit Leuten nicht um. Und nun geht es darum, die Frage zu klären, ob jemand seine Positionen, auch Regierungsämter missbraucht hat, um ins Wahlkampfgeschehen einzugreifen. Und das geht einfach gar nicht", macht Oesterhelweg im Gespräch mit regionalHeute.de deutlich und kündigt an, eine entsprechende Anfrage im Landtag einzubringen. Die werde derzeit ausformuliert. "Man greift als Abgeordneter eigentlich nicht in Rechtsstreitigkeiten ein, auch nicht in Disziplinarverfahren. Aber hier wird offensichtlich ganz bewusst Stimmung gemacht. Und ich finde, das kann man nicht hinnehmen", so der CDU-Landtagsabgeordnete.

Dienstaufsichtsbeschwerde droht


„Die Frage, ob hier die Kommunalaufsicht richtig unterwegs ist, muss ebenso geklärt werden wie die Frage nach dem Zeitpunkt“, so der Kreisvorsitzende der CDU Goslar, Ralph Bogisch, der die Anfrage initiiert hat. „Und selbst wenn Junk einen Fehler gemacht haben sollte – das Disziplinarrecht kennt hier nach all den Jahren keine Möglichkeit mehr für eine Sanktionierung“, wird Bogisch deutlich. „Was soll denn nach all den Jahren anderes herauskommen?“, fragt der Goslarer CDU-Chef. „Der Kattenberg hat eine Altlast weniger und die Stadt ein prima Areal mehr. Das interessiert doch am Ende die Einwohner in Goslar mehr als ein behaupteter Verfahrensfehler“, so Bogisch. Sofern sich aus der Anfrage eine Entlastung für Oberbürgermeister Junk ergeben sollte, sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Verantwortlichen im Innenministerium die logische Konsequenz.


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