So können Menschen mit Behinderung finanziell entlastet werden

Von der Steuererleichterung bis zum direkten Zuschuss von bis zu 22.000 Euro. Der SoVD erklärt, was man wissen sollte.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

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Region. Durch eine Behinderung fallen für betroffene Menschen im Alltag zum Beispiel durch Medikamente, Physiotherapie oder den behindertengerechten Umbau eines Autos oft zusätzliche Kosten an. Finanziell entlasten können hier in Form einer Steuererleichterung beziehungsweise eines Zuschusses der Behinderten-Pauschbetrag und die sogenannte Kfz-Hilfe. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig erklärt in einer Pressemitteilung Wissenswertes zu den Unterstützungsleistungen.



Steuerliche Entlastung und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben: Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung durch den Behinderten-Pauschbetrag und die sogenannte Kfz-Hilfe bei behinderungsbedingt anfallenden Kosten entlastet werden. Ersterer ist ein jährlicher Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden.

Der Grad ist entscheidend


Denn: Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt. „Schon ab einem Grad der Behinderung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten pro Jahr 384 Euro. Bei einem Grad der Behinderung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Für blinde Menschen liege der jährliche Pauschbetrag bei 7.400 Euro.

Bis zu 22.000 Euro Zuschuss


Sind Betroffene durch eine Behinderung oder Krankheit dauerhaft und zwingend auf ein Auto angewiesen, um zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte zu gelangen, können zum Beispiel der zuständige Träger der beruflichen Rehabilitation oder das Integrationsamt unter bestimmten Voraussetzungen den Autokauf sowie den Erwerb eines Führerscheins mit maximal 22.000 Euro bezuschussen.

(Un)abhängig vom Nettoeinkommen


„In welcher Höhe Betroffene einen Zuschuss bekommen, hängt auch vom Nettoeinkommen ab. Wird eine Zusatzausstattung wie etwa eine Lenkhilfe benötigt, werden die Kosten allerdings komplett und unabhängig vom Nettoeinkommen übernommen“, erläutert Bursie. Wichtig ist, dass Betroffene den Antrag auf Kfz-Hilfe im Vorfeld stellen und auch erst nach einer Genehmigung ein Auto kaufen. Ohne vorherige Zusage besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme.

Weitere Fragen zum Thema Behinderung beantworten die Berater des SoVD in Braunschweig gerne und sind auch bei Antragstellungen behilflich. Telefon: 0531 480 760. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.