Soll die Hundesteuer abgeschafft werden?

von Robert Braumann


Die Hundesteuermarke der Stadt Wolfenbüttel. Foto: Stadt Wolfenbüttel
Die Hundesteuermarke der Stadt Wolfenbüttel. Foto: Stadt Wolfenbüttel | Foto: Stadt Wolfenbüttel



Region. Geht es nach dem Bund der Steuerzahler, ist die Hundesteuer in Niedersachsen bald Geschichte. Der Verband macht sich für die Abschaffung der Abgabe stark. So stünden Aufwand und Ertrag in den Kommunen in keinem vernünftigen Verhältnis. Sprecher Gerhard Lippert sagte gegenüber dem NDR: "Die Hundesteuer ist eine sehr ineffiziente Steuer." Wie wird das in der Region gesehen?

Die Stadt Braunschweig sieht den Vorstoß kritisch. Pressesprecher Adrian Foitzik sagte: "Die Hundesteuer wird bekanntlich nicht nur in Braunschweig erhoben. Sie dient der Regulierung des Hundebestandes, wie auch der Städte- und Gemeindebund in seinen Stellungnahmen in den vergangenen Tagen betont hat. Im Übrigen trifft der Vorwurf der Ineffizienz für die Stadt Braunschweig nicht zu." Auch in Wolfenbüttel will man vom dem Vorschlag nichts wissen. Thorsten Raedlein, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt sagte: "Die Stadtverwaltung teilt die Meinung des Bundes der Steuerzahler eindeutig nicht. Dabei geht es der Stadt in erster Linie nicht um den Verlust der Einnahmen aus einer der wenigen Kommunalsteuern. Übrigens stehen Aufwand und Ertrag dieser Steuer in Wolfenbüttel in einem angemessenen Verhältnis zueinander, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerabteilung mehrere Steuerarten parallel verwalten. Sie ist deshalb auch gerade nicht „sehr ineffizient“, wie der BdSt behauptet. Mit der Erhebung der Steuer werden, neben den fiskalischen, ausdrücklich auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt, und dieser Aspekt ist in den Kommentaren und Urteilen zum Hundesteuerrecht auch immer wieder als zulässig hervorgehoben worden. Die Hundesteuer hat einen regulativen Effekt, den man nicht unterschätzen darf."

Kontrollfunktion


Sie müsse auch gezahlt werden, um die Zahl der in der Stadt lebenden Hunde kontrollieren und in ihrer Gesamtzahl limitieren zu können. Deswegen sei für den Zweithund und jeden weiteren Hund eine höhere Hundesteuer fällig als für den ersten. "Die Höhe der Steuer beträgt jährlich 84 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird. Wenn zwei Hunde gehalten werden, 84 Euro für den ersten und 105 Euro für den zweiten Hund. Werden drei und mehr Hunde gehalten, werden 84 Euro für den ersten Hund, 105 Euro für den zweiten Hund und 126 Euro für den jeden weiteren Hund fällig. Noch ein positiver Nebeneffekt: Die jeweilige Hundesteuermarke verfügt über eine laufende Nummer, unter der der Hund im Steueramt registriert ist. Sie dient sozusagen auch als Ausweis für den Hund. Sollte er einmal weggelaufen sein, kann er so schnell seinem Besitzer zugeordnet werden", so Raedlein. Christian Burgart, Pressesprecher Stadt Goslar bemerkte: "In der Sache muss ich auf die jeweilige Entscheidung des Rates der Stadt Goslar verweisen. Dieser legt mit seinen Beschlüssen die Höhe der Hundesteuer fest und könnte im Zweifel auch beschließen, dass auf eine Steuer verzichtet wird."


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Tiere Hund