Sparkasse nutzt neue Methode gegen Trickbetrüger

Um gegen kriminelle Banden vorzugehen, ist künftig der Kontozugriff nur noch nach „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ möglich. Dafür braucht man Smartphone oder chipTAN-Gerät.

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Sparkasse | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Region. Immer wieder versuchen Trickbetrüger und kriminelle Banden, an Bargeld und Wertsachen zu gelangen. Dabei werden sie immer erfinderischer, zum Beispiel über Enkeltricks, gefälschte SMS oder WhatsApp-Fallen oder auch durch Anrufe von angeblichen Polizisten oder auch Bankmitarbeitern. Dabei geraten zunehmend auch die Zugangswege im Online Banking ins Visier der Täter. Diese Zugangswege sind über vielfältige Schutzmechanismen abgesichert. Allerdings helfen diese alle nicht, wenn die Betroffenen die wichtigste Verhaltensregel nicht beachten: Auf gar keinen Fall und niemals die eigene PIN und/oder eine TAN herausgeben – auch dann nicht, wenn sich zum Beispiel der Anrufer als Bankmitarbeiter ausgibt. Dies teilt die Sparkasse mit.



Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine führt darum eine weitere, zusätzliche Schutzmaßnahme ein: die sogenannte Geräteerkennung. Damit ändert sich der Anmeldevorgang zum Online Banking. „Die Anmeldung wird um die Erkennung des genutzten Endgerätes und des Browsers erweitert“, erläutert Elke Brandes, Pressesprecherin der Sparkasse, die neue sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“.

TAN erforderlich


„Wer sich erstmals mit einem unserer Sparkasse unbekannten Gerät – egal ob Desktop-PC, Tablet, Notebook oder Smartphone – im Online Banking anmelden will, muss dieses mittels TAN entweder in der S-push-TAN-App oder im chipTAN-Verfahren freigeben“, so Brandes weiter. Danach könne dieses Gerät als „vertrauenswürdig“ gespeichert werden, so dass bei zukünftigen Anmeldungen die zusätzliche Freigabe nicht mehr erforderlich sei.

Nutzer müssen trotzdem vorsichtig sein


„Wichtig dabei ist, dass das Setzen von Cookies zugelassen wird. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die als 'vertrauenswürdig' gespeicherten Geräte bei der nächsten Anmeldung auch als solche erkannt werden,“ betont Elke Brandes. Bei fehlender Speicherung sei ab dem 18. Juli 2023 zwingend jedes Mal eine zusätzliche Freigabe erforderlich. „Damit schützen wir unsere Kunden mit weiteren technischen Maßnahmen noch besser vor betrügerischen Angriffen. Die allerwichtigste Schutzmaßnahme ist und bleibt aber: Niemals, wirklich niemals eine TAN oder PIN an Dritte weitergeben, egal als was sie sich ausgeben. Und auch keine Freigabe für unbekannte Geräte erteilen,“ appelliert Brandes abschließend an alle Kunden der Sparkasse.

Die Berater der Sparkasse beantworten Fragen rund um die neue Sicherungsmaßnahme. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-hgp.de


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