Spaziergängerin durch Bullterrier verletzt - Der Halter lässt sie einfach liegen

Die Polizei sucht nun Zeugen, um den Halter ausfindig zu machen. Im Raum steht der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.

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Ein Staffordshire-Bullterrier. (Symbolbild)
Ein Staffordshire-Bullterrier. (Symbolbild) | Foto: pixabay

Braunschweig. Bereits am 8. Oktober wurde eine Frau in der Feldmark im Bereich Thune unvermittelt von einem braunen Staffordshire-Bullterrier angegriffen und verletzt. Der Besitzer erschien mit einem zweiten, weißen Hund anschließend vor Ort. Er leistete jedoch keine Hilfe und ließ die Frau einfach verletzt liegen. Nach der Ausreizung anderer Ermittlungsansätze geht die Polizei nun mit dem Vorfall an die Öffentlichkeit und sucht Zeugen, wie sie in einer Pressemitteilung berichtet.


Die 47-jährige Braunschweigerin ging selbst mit ihrem Hund in der Feldmark spazieren. Sie war im Bereich Thune unterwegs, als der
braune Staffordshire-Bullterrier auf sie zukam. Ein Hundehalter war nicht in der Nähe. Der Hund wurde aggressiv und sprang ihr gegen das Gesicht. Hierbei kam die Frau zu Fall und zog sich diverse Verletzungen zu. Während der Hund die Frau weiter attackierte, kam der Hundehalter mit einem weißen Hund hinzu, bei dem es sich nach Angaben der Polizei um einen Bullterrier gehandelt habe. Er rief seinen Hund zurück, ohne dessen Namen zu nennen. Die Braunschweigerin bat den Mann um Hilfe. Dies lehnte er ab und ging einfach. Die Frau blieb verletzt zurück.

Wer kennt den Hundehalter?


Die Polizei sucht nun nach Hinweisgebern zu dem Vorfall. Der Hundehalter wird als 30 bis 40 Jahre alt, schlank, kurzhaarig und zirka 180 Zentimeter groß beschrieben. Er hatte eine auffällige Tätowierung am Hals. Hierbei könnte es sich um Flammen gehandelt haben. Am Tattag trug er eine Bomberjacke und einen Ohrring. Bei dem angreifenden Hund handelt es sich um einen braunen Staffordshire-Bullterrier mit einer weißen Blesse auf der Brust.

Hinweise nimmt das Polizeikommissariat Nord unter der Rufnummer 0531/476-3315 entgegen. Wie Dirk Oppermann von der Polizei auf Anfrage von regionalHeute.de berichtet, werde hauptsächlich wegen des Straftatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt. Von einer Körperverletzung oder einer gefährlichen Körperverletzung könne erst gesprochen werden, wenn ein Hund "bewusst" auf jemanden gehetzt werde.


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