SPD-Fraktion weist Vorwürfe zu Stiftungsförderung zurück

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hat Vorwürfe zurückgewiesen, dass die SPD ein Stiftungsgesetz aufgrund der hohen Finanzierung der parteinahen Friedrich-Ebert-Stiftung blockiere.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hat Vorwürfe zurückgewiesen, dass die SPD ein Stiftungsgesetz aufgrund der hohen Finanzierung der parteinahen Friedrich-Ebert-Stiftung blockiere. "Dass die SPD aus Sorge um die Finanzen der Friedrich-Ebert-Stiftung gegen ein Stiftungsgesetz ist, ist völliger Blödsinn", sagte Fechner der "Welt" (Mittwochsausgabe).


"Vielmehr wollen wir verhindern, dass politische Stiftungen Gelder bekommen, die rechtsradikale und demokratiefeindliche Zwecke verfolgen", sagte er mit Blick auf eine Klage der AfD am Bundesverfassungsgericht, die auf staatliche Förderung für die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung zielt. Vor einem möglichen Stiftungsgesetz müsse vom Verfassungsgericht die Frage geklärt werden, ob eine Regelung möglich wäre, wonach eine Stiftung vom Bezug von Steuergeldern ausgeschlossen wird, wenn sie einer Partei nahesteht, der der Verfassungsschutz extremistische Tendenzen bescheinigt. "Die SPD wird alles tun, um zu verhindern, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung Steuergelder erhält", so Fechner. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hält eine gesetzliche Grundlage zur Finanzierung parteinaher Stiftungen für überfällig.

"Öffentliche Mittel dürfen nicht missbraucht werden, um an der Abwicklung unserer Demokratie zu arbeiten", sagte von Notz der "Welt". "Die gemeinsame Vereinbarung der Ampel-Koalitionäre, eine Regelung für mehr Rechtsklarheit aus der Mitte des Parlaments heraus zu erarbeiten, muss nun umgehend geschehen. Hierfür werben wir für die Unterstützung aller beteiligten Akteure." Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP im Bundestag, Stephan Thomae, sagte dazu: "Wir brauchen klarere Regeln. In Anbetracht der Klage der AfD wird das Haushaltsgesetz allein nicht mehr ausreichen."

Die Vize-Parteivorsitzende der AfD, Mariana Harder-Kühnel, widerspricht: "Selbst wenn wir widerrechtlich beobachtet werden, sollten wir das Geld bekommen." So werde die Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert, obwohl drei Unterorganisationen der Linkspartei vom Verfassungsschutz beobachtet werden.


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