Stadt "fährt wieder hoch" - aber nicht von Null auf Hundert

Eingeschränkten Betrieb gibt es ab nächster Woche bei der Stadtverwaltung, der Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg, der Zulassungsstelle und der Stadtbibliothek.

Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel.
Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel. | Foto: Alexander Dontscheff

Salzgitter. Aufgrund der beschlossenen Lockerung der Auflagen in der Corona-Krise wird der Betrieb in der Verwaltung der Stadt Salzgitter wieder "hochgefahren". Ebenso die Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg, die Zulassungsstelle und die Stadtbibliothek nehmen den Betrieb eingeschränkt wieder auf. Darüber informiert die Stadt.

Stadtverwaltung


Die vergangenen Corona-Wochen haben den Beschäftigten in der Verwaltung, aber auch den Kunden Enormes abverlangt. „Zu Gunsten des Gesundheitsschutzes haben wir zu Recht und mit Erfolg bei der Infektionszahlenentwicklung in Salzgitter auch unsere Dienstleistungen runterfahren und uns auf zwingend notwendige Tätigkeiten beschränken müssen. Wir ernteten hierfür zum Teil kritische Hinweise, aber auch viel Verständnis; dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Und ich bin stolz auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dieser Corona-Pandemielage bei der Aufgabenerledigung zum Teil bis an ihre Belastungsgrenze gegangen sind und weiter gehen. Die beschlossenen Lockerungsmaßnahmen eröffnen nun auch uns als Verwaltung Möglichkeiten, Corona-bedingt eingestellten Service mit Augenmaß und Verstand wieder „hochzufahren“. Dabei ist der Gesundheitsschutz der Kunden und Beschäftigten bei der Nutzung weiterhin von ganz besonderer Bedeutung“, teilt Oberbürgermeister Frank Klingebiel mit.

Kleinanlieferung von Grünschnitt


Ab Montag, den 20. April öffnet die Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH (EZS) die Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg, allerdings ausschließlich für vorab online angemeldete private Kleinanlieferungen von Rasen-, Baum und Strauchschnitt. Oberbürgermeister Klingebiel: „Um einen geordneten und kontaktarmen Anlieferungsbetrieb zu gewährleisten, testen wir für den Anlieferungsbetrieb erstmalig die Online-Terminvergabe. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Nachsicht, wenn verfügbare Termine anfänglich schnell vergriffen sein sollten.“

Die private Anlieferung kann nur nach vorheriger Terminvergabe unter folgendem Link erfolgen: https://entsorgungszentrum.de/. Sollte eine Online-Terminvereinbarung nicht möglich sein, können Bürger auch telefonisch unter 05341/2221-0 einen Termin vereinbaren.

Weitere Hinweise für die Anlieferung:


Es wird ausschließlich Rasen-, Baum und Strauchschnitt sowie Laub im Kleinanlieferbereich angenommen. Um Kontakte zu vermeiden, wird das Personal der Entsorgungsanlage nicht beim Ausladen der Abfälle helfen. Jedes anliefernde Fahrzeug darf höchstens mit zwei Personen besetzt sein und das Fahrzeug darf nur zum Abladen der Grünabfälle verlassen werden. Kontakte zu anderen Personen sollten vermieden und der Mindestabstand von 1,5 Metern muss zwingend eingehalten werden. Alle privaten Kleinanlieferer werden gebeten, abgezähltes Geld für die zu entrichtende Gebühr bereitzuhalten. Bei Anlieferungen bis zu einem Kubikmeter beträgt die Gebühr 7 Euro, über einem Kubikmeter sind 14 Euro zu zahlen. Die Abwicklung gewerblicher Anlieferungen über die Waage bleibt weiterhin bestehen.

Zulassung


Ab Montag, den 20. April sind in eingeschränktem Maße wieder Zulassungen ohne Härtefallprüfung möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache entweder per E-Mail an Zulassungsstelle@Stadt.Salzgitter.de oder telefonisch an die Nummer 05341/839-4029.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Kontaktsperren und Sicherheitsvorkehrungen ist nur eine begrenzte Anzahl an Terminen pro Tag möglich. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf bittet die Zulassungsstelle darauf zu achten, dass alle notwendigen Unterlagen (Vollmachten, SEPA-Mandat etc.) vollständig und korrekt ausgefüllt sind und weist darauf hin, dass nach erfolgter Zuständigkeit eine Rechnung erteilt wird. Eine Zahlung vor Ort ist weder bar noch per EC-Karte möglich. Weitere Informationen zum Verfahren können bei Terminvereinbarung erfragt oder unter https://www.salzgitter.de/ nachgelesen werden.

Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen können ausschließlich kontaktlos beantragt werden. Die Zulassungsstelle benötigt hierfür die original Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), den Antrag auf Außerbetriebsetzung (Link) sowie je ein Foto der amtlichen Kennzeichen bevor und nachdem diese selbst entstempelt worden sind. Diese Unterlagen sind per Post zu übermitteln. Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I wird dem Kunden zusammen mit einem Gebührenbescheid zurückgeschickt. Die Räumlichkeiten in der Neißestraße 203 (ASP) bleiben aber weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Spontan vorbeigebrachte Unterlagen ohne vorherige Terminabsprache werden nicht angenommen.

Stadtbibliothek


Die Stadtbibliothek Salzgitter öffnet am Dienstag, den 21.April in der Zeit von 10 bis 16 Uhr ihre Pforten zunächst in Lebenstedt. Die Standorte Lebenstedt und Salzgitter-Bad werden in der kommenden Woche wechselseitig geöffnet, am Dienstag und Mittwoch der Standort Lebenstedt und am Donnerstag und Freitag in Salzgitter-Bad. Allerdings bleiben die Kinderbibliothek in Lebenstedt wegen noch nicht abgeschlossener Bauarbeiten und der Standort Fredenberg geschlossen.

Mit einem gültigen Nutzerausweis können Medien entliehen und abgegeben werden. Zum Schutz der Mitarbeitenden wie auch der Nutzer erhält jedoch nur eine begrenzte Personenzahl Zutritt. Die während der Schließung angebotenen Serviceleistungen einer kostenfreien Nutzung für maximal drei Monate und der Medienversand auf Bestellung werden ab diesem Zeitpunkt eingestellt. Vormerkungen sind derzeit noch nicht möglich.

"Nicht von Null auf Hundert"


„Die Verwaltung fährt wieder hoch, aber nicht von Null auf Hundert, sondern mit Blick auf die Corona-Pandemie zum Schutze aller mit Augenmaß und im vertretbaren Umfang. Als Verwaltungschef bin ich mir meiner besonderen Verantwortung für Kunden und Beschäftigte bewusst und appelliere an alle, die Kontaktbeschränkungen und Schutzmaßnahmen zu beachten und das persönliche Verhalten entsprechend anzupassen“, bilanziert Klingebiel.


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