Region. Der Sommer neigt sich langsam aber sicher seinem Ende entgegen und in manch einem Supermarkt sollen schon die ersten Lebkuchen zu finden sein. Fans der warmen Jahreszeit müssen nun ganz tapfer sein, denn am heutigen 1. September ist bereits der meteorologische Herbstanfang. Kalendarisch beginnt die Jahreszeit der bunten Blätter dann am 23. September. Was sich in diesem Monat sonst noch ändert, weiß regionalHeute.de.
Immer wieder machen alkoholbedingte Vorfälle in Bahnhöfen Schlagzeilen. Um die Sicherheit zu erhöhen, führt die Deutsche Bahn daher ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an ihren rund 5.400 Bahnhöfen ein. Ab dem heutigen 1. September gilt das Verbot bereits am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig, wie es auf der Website der Bundesregierung heißt. Das Verbot betrifft die Bahnsteige und Bahnhofshallen. Wer dort künftig trinkt, verstößt gegen die Hausordnung und muss mit Konsequenzen rechnen.
Der Konsum in gastronomischen Betrieben der Bahnhöfe sowie das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke bleiben weiterhin gestattet. Bis zum 15. Oktober soll die Regelung schrittweise auf alle weiteren Bahnhöfe ausgeweitet werden.
Das ändert sich bei der Steuerberatung
Mit einer Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung für Bürger flexibler und Bürokratie abgebaut werden. Lohnsteuerhilfevereine dürfen damit ab heute ihre Mitglieder umfassender bei der Steuererklärung unterstützen. So darf nun weitreichender bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beraten werden. Weitere Informationen zum geänderten Steuerberatungsgesetz gibt es auf der Website der Bundesregierung.
Es wird wieder laut
Auch in diesem Jahr bringt der September wieder den bundesweiten Warntag mit sich. Bereits am 10. September ist es so weit – dann sollen wieder möglichst alle Bürger um 11 Uhr eine laute Probewarnung auf ihr Handy erhalten. Die Entwarnung soll dann um 11:45 Uhr erfolgen. Parallel können die Warnungen auch über verfügbare kommunale Warnkanäle, wie etwa Sirenen, ausgelöst werden. Zudem finden auch Warnungen über Fernsehen und Radio statt.
Greenwashing soll verhindert werden
Gute Nachrichten für Verbraucher, die umweltbewusst einkaufen möchten: Ab dem 27. September müssen Unternehmen Werbebegriffe wie „umweltfreundlich“ belegen können. Nicht mehr zulässig sind dann zum Beispiel pauschale Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“. Nur noch staatliche oder nach festgelegten Systemen zertifizierte Siegel dürfen von Unternehmen verwendet werden. So soll das sogenannte Greenwashing verhindert werden.
Um Käufer vor irreführenden Werbeaussagen zu schützen und nachhaltige Kaufentscheidungen zu ermöglichen, gibt es zusätzlich zwei neue EU-weite Labels: Das „Gewährleistungslabel“ informiert über den mindestens zweijährigen Reparatur- oder Ersatzanspruch, das „GARAN-Label“ kennzeichnet zusätzliche Haltbarkeitsgarantien der Hersteller.

