Strenge Vorgaben: Land darf Schulbücher nicht weiterverwenden

In Niedersachsen dürfen Schulbücher nur dreimal ausgeliehen werden. Danach werden sie von Schulen verschenkt oder verkauft.

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Schulbücher werden in Niedersachsen nur dreimal ausgeliehen. Symbolbild.
Schulbücher werden in Niedersachsen nur dreimal ausgeliehen. Symbolbild. | Foto: pixabay

Hannover. Wie aus einer kleinen Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Lars Alt hervorgeht, sieht die Landesregierung keinen Anlass darin, trotz Digitalisierung, ihre Bücherleihpraxis an den Schulen zu verändern. Derzufolge dürfen die Bücher nur dreimal verliehen werden, ungeachtet ihres Alters, ihres Zustands oder ihrer Aktualität. Danach werden sie verkauft oder verschenkt. Das läge auch an den Verträgen mit den Schulbuchverlagen.


Das Lernmittel ausgeliehen werden ist auch in Niedersachsen die Norm. Einer großer Teil der Eltern verzichtet darauf, gerade die teuren Bücher zu kaufen und lässt die Kinder ihre Sache lieber nur für ein Schuljahr mit nach Hause nehmen. Wie die Landesregierung nun auf eine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Björn Försterling, Susanne Schütz und Lars Alt antwortet, werden Bücher aber nur maximal dreimal an Schüler ausgeliehen. Danach würden sie an Eltern verkauft oder an Kinder verschenkt, die sich den Kauf nicht leisten könnten. Jedes Buch würde also maximal viermal genutzt. Schuld daran sind demnach Verträge mit den Schulbuchverlagen.

"Kein Grund die Praxis zu ändern"


Diese Praxis ist laut der Landesregierung bewährt. Sie sieht also keinen Anpassungsbedarf. Sowieso wäre eine Anpassung nur mit Zustimmung der Rechteinhaber, in diesem Fall die Verlage, vertreten durch ihre Lobby, den Verband Bildungsmedien e.V., möglich. Auch der verringerte Bedarf an physischen Lernmittel durch die Digitalisierung ändert daran nach Ansicht des Kultusministeriums nichts. Egal wie aktuell oder in welchen Zustand die Schulbücher dann also sind - nach dem dritten Mal haben sie auch in Zukunft als Leihobjekt ausgedient.

Aktuell gilt eine entgeltliche Ausleihe in Niedersachsen, in der die Gebühr zu 80 Prozent vom Land übernommen wird. Sozialhilfeempfängern, Heim- und Pflegekindern, Wohngeldempfängern und Asylbewerbern wird die Gebühr dagegen ganz erlassen. Letztere Verfahren kosteten das Land Niedersachsen im vergangenen Jahr etwa 330.000 Euro. Einheitliche Maßstäbe für den Entgelterlass gebe es aber nicht. Über die genauen Regeln entscheiden die Schulen selbst. Das Land Niedersachsen gibt demnach nur einen Rahmen vor.


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