Szenario B und Maskenpflicht - Das kommt auf die Schüler zu

Ab einem Inzidenzwert ab 200 wechseln die Schulen automatisch in das Szenario B.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Als zentrale Maßnahme für Schulen in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne einen automatischen Wechsel in geteilte Lerngruppen für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Jahrgang angekündigt. Das „Szenario B" (Unterricht im Wechselmodell) gilt ab dem 1. Dezember dann für alle Schulen in der betroffenen Stadt oder dem betroffenen Landkreis. Die Verhängung von Infektionsschutzmaßnahmen eines Gesundheitsamtes oder anderweitige konkrete Betroffenheiten von Schulen sind für den Szenario-Wechsel in Hotspots nicht erforderlich. Das „Szenario B", in welchem die eine Hälfte der Schülerschaft im Präsenzunterricht in der Schule und die andere Hälfte über Distanzunterricht zu Hause beschult wird, läuft dann für mindestens 14 Tage. Dies teilt das Niedersächsische Kultusministerium mit.


Alle Schülerinnen und Schüler in Corona-Hotspots müssten zudem eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht tragen. Auch Grundschülerinnen und Grundschüler in Regionen mit ausgeprägtem Infektionsgeschehen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 würden ab dann der Maskenpflicht unterliegen. Auch an Schulen des Primarbereiches ist Mund-Nasen-Bedeckung verbindlich zu tragen. Die Maske dürfe in diesem Szenario B aber am Platz abgelegt werden, weil hier das Abstandsgebot eingehalten werde. Das gelte grundsätzlich für Schulen im Szenario B, nicht nur für Schulen in Hotspots. Zudem gelte die Maskenpflicht auch in Horten.

Das Szenario B sei ab einem entsprechenden Inzidenzwert automatisch umzusetzen. So würden alle weiterführenden Schulen in einem Hotspot sofort und für mindestens 14Tage ins Szenario B wechseln. Der Wechsel zurück in Szenario A erfolge dann, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt und kein neuer Infektionsfall an der Schule vorliegt.

Sicherheit erhöhen - Bildung ermöglichen


Kultusminister Tonne: „Mit dieser Hotspot-Strategie Schule setzen wir unseren Weg eines klaren, inzidenzbasierten Maßnahmenkatalogs fort. Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit ist für Schulen und Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler und Eltern sehr wichtig, in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen gilt das in besonderem Maße. Diese Schritte sind durchgreifend. Wir gehen damit an einigen Stellen über die Mindestanforderung der Vereinbarung von Bund und Ländern hinaus. Aber insbesondere in Gebieten mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen wir die Sicherheit erhöhen und gleichzeitig die Bildung und auch die Betreuung gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Die Maßnahmen sind tauglich, um in Hotspots das Hineintragen von Infektionen in Schule zu erschweren. Und mit diesen Erweiterungen unserer Corona-Mechanismen werden wir weitere Stabilität in das Gesamtsystem bringen."

Die neuen Maßnahmen für Schulen in Corona-Hotspots werden in der neuen Corona-Verordnung der Landeregierung mit Gültigkeit ab dem 1. Dezember 2020 verankert.


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