Tatverdächtiger im Fall "Maddie": Jetzt soll doch das Landgericht Kiel über vorzeitige Entlassung entscheiden

Der zur Zeit in Kiel Inhaftierte zog einfach den einen Antrag zurück und stellte einen neuen.

von


Das Braunschweiger Landgericht. Archivbild
Das Braunschweiger Landgericht. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Landgericht Braunschweig über einen Antrag des derzeit in Kiel inhaftierten Christian B. - der als tatverdächtig im Fall "Maddie" gilt - entscheiden soll (regionalHeute.de berichtete). Nun gibt es hier aber eine überraschende Wende. Christian B. habe seinen Antrag zunächst zurückgezogen und beim Landgericht Kiel einen neuen Antrag auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gestellt. Das berichtet das Landgericht Braunschweig in einer Pressemitteilung.


Der Verurteilte verbüßt aufgrund einer Verurteilung des Amtsgerichts Niebüll vom 6. Oktober 2011 Strafhaft. Er habe mit Schreiben vom 23. Juli 2020 seine Einwilligung auf Entlassung zum sogenannten Zwei-Drittel-Termin, der im Juni gewesen wäre, zurückgenommen und mitgeteilt, seine Freiheitsstrafe zunächst weiter verbüßen zu wollen. Am 29. Juli sei beim Landgericht Kiel ein neuer Antrag auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung durch den Verteidiger gestellt worden. Die Akte werde daher an das Landgericht Kiel übersandt. Parallel bestehe gegen den Verurteilten ein Haftbefehl des Amtsgerichts Braunschweig aus dem Verfahren wegen Vergewaltigung einer 72-Jährigen.

Der BGH äußert sich nicht zum Sachverhalt


Der Bundesgerichtshof wollte den Sachverhalt rechtlich nicht bewerten und ließ unsere Frage, ob eine Entscheidung des BGH wirklich so leicht zu umgehen sei, unbeantwortet.

Wie das Landgericht Braunschweig weiter erklärt gebe es drei Voraussetzungen für eine vorzeitige Haftentlassung beziehungsweise Aussetzung des Rests der Strafe zur Bewährung. Neben der Einwilligung der verurteilten Person seien dies, dass zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens aber zwei Monate, verbüßt sind und ob dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität Justiz