Teillegalisierung von Abtreibungen in dieser Wahlperiode gescheitert

Die Reform des Abtreibungsparagrafen 218 ist für diese Wahlperiode wohl endgültig gescheitert.

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Krankenhaus (Archiv)
Krankenhaus (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Reform des Abtreibungsparagrafen 218 ist für diese Wahlperiode wohl endgültig gescheitert. Die FDP will eine Sondersitzung des Rechtsausschusses nach der Expertenanhörung an diesem Montag nicht mittragen, wie der stellvertretende Ausschussvorsitzende Thorsten Lieb (FDP) dem Nachrichtenportal "T-Online" bestätigte. Damit dürfte angesichts der ablehnenden Haltung von AfD und CDU/CSU eine Mehrheit dafür fehlen.


Eine Sondersitzung wäre die Voraussetzung dafür, dass der Gesetzentwurf im Plenum zur Abstimmung gestellt werden könnte. "Herr Lieb kann bestätigen, dass die FDP einer Sondersitzung des Rechtsausschusses nicht zustimmen würde", teilte das Bundestagsbüro des FDP-Rechtspolitikers auf Anfrage mit.

Der Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe von 328 Abgeordneten sieht vor, dass bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche ein Abbruch der Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein soll. Krankenkassen sollen den Plänen zufolge Abbrüche finanzieren können.

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