Tempo-30-Zone innerhalb der Okerumflut

"Durchgehend Tempo 30 in der Innenstadt ist ein guter Beitrag für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, für Lärmminderung und Lebensqualität", sagt Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Braunschweigs Innenstadt innerhalb der Okerumflut soll grundsätzlich als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Das schlägt die Stadtverwaltung vor. Eine entsprechende Beschlussvorlage für den zuständigen Fachausschuss des Rates ist heute versandt worden. Sie steht zunächst am 24. November auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtbezirks 130 Mitte, der zu dem Thema angehört wird, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt am Dienstag hervorgeht.


"Durchgehend Tempo 30 in der Innenstadt ist ein guter Beitrag für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, für Lärmminderung und Lebensqualität", sagt Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. Verkehrsberuhigte Bereiche wie Kuhstraße und Löwenwall bleiben ebenso erhalten wie die autofreien Bereiche der Fußgängerzone. Tempo-30-Zonen kommen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erzielen, sind darüber hinaus grundsätzlich Rechts-vor-links-Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen innerhalb von Tempo 30-Zonen vorgesehen.

Auf diesen Straßen werden zukünftig Tempo-30-Zonen eingerichtet


Erweiterung der Tempo-30-Zone westlich und südlich der Münzstraße um: Wallstraße, "Am Wassertor", Leopoldstraße, Bruchstraße, Neue Straße, Mönchstraße, Hinter Ägidien, Ägidienstraße, Ägidienmarkt, Spohrplatz, Rosenhagen, Hinter Liebfrauen und Waisenhausdamm. Neue Tempo-30-Zonen bestehend aus Alte Knochenhauer Straße, Petersilienstraße, Turnierstraße, Eiermarkt, Steinstraße, Leihhausgang, Heydenstraße, Martinikirche und Garküche. Neue Tempo-30-Zone bestehend aus Echternstraße (nördlich Sonnenstraße), "Am Alten Petritore", Bockstwete und Neue Knochenhauerstraße, im Bereich "An der Katharinenkirche" und Wilhelmsgarten, aus Schöppenstedter Straße, Abelnkarre, Neue Güldenklinke und Theaterwall.

Die Mauernstraße ist bereits im Bestand als Tempo-30-Zone ausgewiesen und wird in die neue Zone integriert. Für die Einrichtung dieser Zone wird die Sperrfläche und Leitlinie auf der Schöppenstedter Straße am Knotenpunkt mit der Abelnkarre demarkiert, damit die Regelung "rechts-vor-links" gilt. Ferner sollen neue Tempo-30-Zonen in den Straßen" Am Schlossgarten", Steintorwall, "Am Windmühlenberg" und NÎmes-Straße.


Zudem sind bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen die Bedürfnisse des ÖPNV zu berücksichtigen, und Fußgängerüberwege sind in diesem Bereich nicht zulässig. Aus diesen Gründen sind die Voraussetzungen auf den Straßen Sonnenstraße, Steinweg, "Am Theater", Ehrenbrechtstraße, Magnitorwall, Meinhardshof, Hintern Brüdern, Gördelingerstraße und Altstadtmarkt innerhalb der Okerumflut in der Innenstadt nicht erfüllt, und die Einrichtung von Tempo 30-Zonen ist nicht zulässig.

Einige Straßen in der Innenstadt sind Teil des sogenannten Vorbehaltsnetzes. Das Vorbehaltsnetz dient zur Bündelung und leistungsfähigen Abwicklung des motorisierten Verkehrs. Dieses Straßennetz umfasst zum einen sämtliche klassifizierte Straßen, also die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, sowie auch eine Reihe von städtischen Straßen mit wichtiger Verkehrsbedeutung. Auf diesen Vorfahrtsstraßen gilt als Regelgeschwindigkeit 50 km/h. Streckenbezogene Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit sind im Bereich von Gefahrenquellen sowie aus Lärmschutzgründen möglich. Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h bestehen derzeit in den Straßen Auguststraße, Stobenstraße, Bohlweg, Ritterbrunnen, Wilhelmstraße, Hintern Brüdern, Gördelingerstraße (zwischen Hintern Brüdern und Altstadtmarkt), Brabandstraße, Südstraße, Sonnenstraße, "Am Hohen Tore" und Leonhardstraße (zwischen Magnitorwall und Oker), welche unverändert bestehen bleiben.

Petritorwall wird zur Fahrradstraße


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Kai Baltzer


Der Straßenabschnitt Petritorwall zwischen Celler Straße und "Am Neuen Petritore" wird im Zuge der Verbesserung der Querungsmöglichkeit über die Celler Straße für den Radverkehr als Fahrradstraße ausgewiesen. Die baulichen Verbesserungen der Querungsmöglichkeit seien in Planung. Damit erfolgt der Lückenschluss im Bereich des westlichen Wallrings für den Radverkehr.


Im Zuge der Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung möglich. Dies wird in der Neuen Knochenhauerstraße im Zuge der Einrichtung der Tempo-30-Zone umgesetzt. Die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung in der Schöppenstedter Straße ist aktuell nicht möglich, da dafür vorab die Einmündung in die Schöppenstedter Straße vom Steinweg kommend sowie die Verkehrsführung in diesem Bereich für den Radverkehr angepasst werden muss. Tempo-30-Zonen bedürfen einer politischen Beschlussfassung. Die Entscheidung trifft der zuständige Fachausschuss des Rates voraussichtlich in einer Sitzung am Dienstag, 7. Dezember.


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