Todesflug 4U 9525: Germanwings-Klage wird in Braunschweig fortgeführt

Die Hinterbliebenen sind erneut vor Gericht gezogen. Die Klage richtet sich nun gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Es ist mittlerweile acht Jahre her, als der Germanwings Flug 9525 von Barcelona nach Düsseldorf in den südfranzösischen Westalpen abrupt endete. Am 24. März 2015 zerschellte das Flugzeug des Typs Airbus A320-211 an den Felsen. Keiner überlebte. Doch das Grauen für die Angehörigen ist noch lange nicht ausgestanden. Noch immer werden Gerichtsverhandlungen zu Schadensersatzforderungen geführt. Demnächst wohl auch vor dem Landgericht Braunschweig. Angeklagt ist niemand Geringeres als die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Luftfahrt-Bundesamt (LBA).



Noch heute klingen die später rekonstruierten Abläufe des absichtlich herbeigeführten Unglücks schockierend. Der psychisch kranke Kopilot Andreas L. nutze die Toiletten-Pause des Piloten, um die Gewalt über das Flugzeug zu erlangen. Er sperrte seinen Vorgesetzen aus dem Cockpit aus, übernahm selbst das Steuer und setze seinem und dem Leben der Passagiere ein Ende. Verzweifelt hatte man noch versucht, die Schleusentür zu überwinden, doch leider vergebens.

Von den 150 Insassen ist keiner mehr am Leben. Sie seien durch die Wucht des Aufpralls zusammen mit der Maschine "pulverisiert" worden, hieß es damals in den Medien. Sicherlich eine etwas erträglichere Formulierung für die schrecklichen Szenen, die sich an diesem Dienstag um 10:41 Uhr abgespielt haben. Gerichtsmediziner waren noch Wochen beschäftigt, die sterblichen Überreste zu identifizieren.

Die Trauer über den Tod der vielen Unschuldigen bleibt bis heute. Und ebenso lange kämpfen die Angehörigen schon um ihr Recht. Es geht um zusätzliche Schadensersatzforderungen, die noch immer nicht gezahlt wurden. Der Kopilot war nachweislich schon lange vor dem Absturz an einer Depression erkrankt, habe Medikamente bekommen. Die Frage kam auf, ob es eine bessere medizinische Überwachung des Piloten hätte geben müssen.

Rechtsstreit - Wer ist zuständig?


Im September 2021 hatte das Oberlandesgericht Hamm (OLG) eine Berufungsklage von Hinterbliebenen abgewiesen. Diese hatten von der Lufthansa, dem Mutterunternehmen von Germanwings, zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro gefordert. Das OLG stimmte damit mit dem vorherigen Urteil des Landgerichts Essen überein. Beide Gerichte waren der Ansicht, dass die medizinische Überwachung der Piloten eine hoheitliche Aufgabe des Staates ist und nicht in die Verantwortung der Lufthansa fällt. Zudem wurden die Schadenersatzansprüche als unzureichend begründet eingestuft. So hatte der Spiegel berichtet.

Im Juli 2023 haben 32 Hinterbliebene vor dem Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Die Klage basiert auf der Amtshaftung, da sie behaupten, dass die regelmäßigen medizinischen Untersuchungen des Kopiloten durch Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig "mangelhaft und unzureichend" gewesen seien. So heißt es in einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).


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