Tödliche Schüsse in Wolfsburg: BGH hebt Urteil auf

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Braunschweig zurückgewiesen. Ab morgen wird der Fall noch einmal verhandelt.

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Der Prozess am Landgericht Braunschweig soll am 1. November beginnen.
Der Prozess am Landgericht Braunschweig soll am 1. November beginnen. | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Im August 2019 kam es im Wolfsburger Ortsteil Vorsfelde zu einer Schießerei. Zwei Männer erlitten dabei Schussverletzungen, einer von beiden starb noch in derselben Nacht. Der Täter wurde im Februar vergangenen Jahres zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Doch nun kommt der Fall erneut vor Gericht.



Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fährlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung sowie wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde der Angeklagte im Februar 2023 vor dem Braunschweiger Landgericht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage auf Totschlag plädiert, da der Angeklagte den Tod der Person zumindest billigend in Kauf genommen habe. Dem war die Kammer nicht gefolgt und hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte die Nebenklage Revision ein und forderte eine Verurteilung wegen Totschlags. Dieser hatte der Bundesgerichtshof stattgegeben. Unter anderem, weil nach Ansicht des BGH nicht klar sei, ob das Landgericht hinsichtlich der letzten drei Schüsse von einer willentlichen oder nur versehentlichen Schussabgabe durch den Angeklagten ausgegangen ist. Zwar habe das Gericht festgestellt, dass sich diese Schüsse „im Gerangel gelöst“ hätten; mehrfach habe es aber auch formuliert, dass die Schüsse von dem Angeklagten „abgegeben“ worden seien. Dieser Widerspruch werde nicht aufgelöst. Stattdessen erörtere das Landgericht für diese Schüsse sogar direkten Tötungsvorsatz. Damit bleibe unklar, welchen Sachverhalt das Tatgericht zugrundegelegt hat, heißt es in der Begründung des Bundesgerichtshofs.

Der Fall muss nun ab dem morgigen Freitag erneut vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt werden. Es sind 12 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 22. Januar 2025 fallen.

Schüsse in Vorsfelde


Der damals 28-Jährige soll am späten Abend des 13. August 2019 die Wohnung eines Zeugen aufgesucht haben, in der er den später schwer Verletzten vermutete, um diesen wegen nicht näher bekannter Streitigkeiten mit einer Schusswaffe einzuschüchtern. Der damals 31-Jährige habe dann auch die Tür geöffnet und der Angeklagte soll sofort nach Öffnung der Tür einmal in den Boden geschossen haben. Teile des Projektils hätten dabei die Wade des 31-Jährigen getroffen und dort eine Wunde hinterlassen. Der Getroffene soll dann überraschend die Waffe des Angeklagten gegriffen haben, um weitere Schüssen zu verhindern. In dem sich so entwickelten Gerangel soll der Angeklagte dem Mann in den linken Oberschenkel geschossen haben.

Der später getötete 20-Jährige soll durch die Schüsse aufmerksam geworden und aus einem Zimmer in den Eingangsbereich der Wohnung gekommen sein. Dort trafen ihn zwei Schüsse. Ein Projektil durchschlug seinen Oberschenkel, wobei die Beinschlagader „vollständig durchsetzt“ wurde. Das zweite Projektil drang in seine linke Hüfte und zerstörte seine große linke Beckenvene, wodurch schnell und massiv Blut in seine Bauchhöhle eindrang. Der Angeklagte flüchtete nach dem letzten Schuss, wurde jedoch noch von dem angeschossenen 31-Jährigen kurz verfolgt, bevor dieser aufgrund erheblichen Blutverlusts auf dem Bürgersteig zusammenbrach. Der 20-Jährige starb wenige Stunden später im Krankenhaus.

Internationale Fahndung nach Tätern


Der Fall sorgte durch die Ausstrahlung in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" bundesweit für Aufsehen. Nach den Tatverdächtigen wurde international gesucht. Die albanischen Staatsangehörigen wurden dann im Frühjahr 2022 in Spanien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Anklage hatte das Landgericht allerdings nur gegen den später Verurteilten zugelassen. Hinsichtlich der weiteren Person, die mit am Tatort gewesen sein soll, hatte die Strafkammer die Eröffnung des Hauptverfahrens mit Beschluss mangels hinreichendem Tatverdacht abgelehnt.


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