Union fordert Neubeurteilung der Sicherheitslage in Syrien

Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das einem syrischen Schlepper Flüchtlingsstatus und subsidiären Schutz verweigerte, fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung zum Handeln auf.

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Alexander Throm (Archiv)
Alexander Throm (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das einem syrischen Schlepper Flüchtlingsstatus und subsidiären Schutz verweigerte, fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung zum Handeln auf. "Wir müssen uns mit der Tatsache auseinandersetzen, dass nicht jeder Mensch aus jeder Region Syriens schutzbedürftig ist", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), der "Welt".


"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss seine pauschale Herangehensweise beenden und zurückkommen zu individuellen Einschätzungen." Die Bundesregierung müsse dringend eine Neubeurteilung der Sicherheitslage in Syrien vornehmen, und zwar anhand eigener Eindrücke und nicht anhand von Aussagen von Nichtregierungsorganisationen. "Auch Abschiebungen nach Syrien - zunächst vorrangig von Straftätern und Gefährdern - wären ein erster Schritt in die richtige Richtung."

Der SPD-Berichterstatter für Flucht und Asyl, Helge Lindh, sagte: "Das Urteil des OVG Münster zu Syrien ist eine Abkehr zur bisherigen Lageeinschätzung. Ob sich diese Ansicht bei anderen Oberverwaltungsgerichten oder beim Bundesverwaltungsgericht durchsetzt, bleibt abzuwarten." Es sei zudem ein laufender Prüfungsprozess der Bundesregierung, ob und wie insbesondere Mehrfachstraftäter und Gefährder nach Syrien oder Afghanistan zurückgeführt werden können. "Maßgeblich dafür ist auch der Lagebericht des Auswärtigen Amtes."

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, sagte: "In besonderen Fällen, insbesondere bei schweren Straftaten und Gefährdern, darf eine Abschiebung selbst nach Syrien kein Tabu sein, wenn kein Abschiebungsschutz besteht." Die Bundesregierung müsse nun prüfen, auf welchen Wegen eine Abschiebung nach Syrien faktisch möglich ist.


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