Verbraucherschutz und Benzinpreise: Das ändert sich 2026

Im neuen Jahr wird es zahlreiche Änderungen geben. Für Millionen Angestellte gibt es mehr Geld, Benzin und Gas werden allerdings teurer.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Neben vielen guten Vorsätzen bringt das neue Jahr auch etliche Änderungen mit sich. regionalHeute.de fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.



Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn: Dann bekommen viele Angestellte 13,90 Euro pro Stunde, auch für Auszubildende gibt es mehr Geld. Hier steigt die Mindestvergütung auf 724 Euro monatlich im ersten Lehrjahr, 854 Euro im zweiten und 977 Euro im dritten. Entsprechend erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro im Monat. Der steuerliche Grundfreibetrag wird ebenfalls erhöht – 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro.

Der ÖPNV wird teurer


Rund 14 Millionen Menschen nutzen das bundesweit gültige Aboticket. Ab Januar müssen sie dafür tiefer in die Tasche greifen. Dann werden statt wie bisher 58 Euro im Monat 63 Euro fällig. Auch der Tarif im Verkehrsverbund Region Braunschweig wird zum 1. Januar angepasst – hier steigen die Preise durchschnittlich um 4,8 Prozent. regionalHeute.de berichtete.

Mehr Kindergeld und höhere Rente


Wie stark die Rente genau steigt, legt das Bundeskabinett erst im Frühjahr fest – die Rentner in Deutschland dürfen sich ab Juli aber vermutlich auf eine Erhöhung ihrer Bezüge von rund 3,7 Prozent freuen. Das geht aus einem Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht hervor. Mit der neuen Aktivrente können sich Arbeitnehmer, die bereits das Rentenalter erreicht haben, ab Januar bis 2.000 Euro monatlich dazuverdienen. Auch Eltern bekommen mehr Geld – ebenfalls ab 1. Januar steigt das Kindergeld auf 259 Euro an.

Die Pendlerpauschale steigt


Die Pendlerpauschale lag bisher bei 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Künftig können Arbeitnehmer 38 Cent ab dem ersten Kilometer ansetzen. Für die Berechnung der Pendlerpauschale zählt die einfache Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz – in der Steuererklärung fällt sie unter den Punkt "Werbungskosten". Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung.

Gastro-Umsatzsteuer sinkt


Restaurants, Betriebskantinen und Bäckereien können sich ab 2026 auf eine steuerliche Entlastung einstellen, denn das Steueränderungsgesetz 2025 sieht unter anderem eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen vor. Der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll ab dem 1. Januar 2026 wieder von 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Für Getränke bleibt dagegen weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 Prozent bestehen. Mit der Maßnahme soll die Gastronomiebranche gestärkt werden.

Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung steigen


Millionen gesetzlich Versicherte müssen ab Januar mehr ausgeben, denn 31 Krankenversicherungen wollen ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Die Erhöhung soll durchschnittlich 0,50 Prozentpunkte betragen. Immerhin 36 Kassen wollen ihren Beitrag stabil halten. Zusätzlich steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro auf 69.750 Euro – es wird also ein größerer Teil des Einkommens für die Beitragsberechnung herangezogen.

Brief von der Bundeswehr


Mit dem neuen Wehrdienstgesetz soll die Truppenstärke erhöht werden. Aus diesem Grund finden junge Menschen, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, bald einen Brief der Bundeswehr im Briefkasten. Während für Frauen eine Beantwortung vorerst freiwillig ist, müssen junge Männer den enthaltenen Fragebogen verpflichtend ausfüllen. Mit ihm soll ermittelt werden, welche Eignung und Motivation für die Bundeswehr in Deutschland vorhanden ist. Wer den Fragebogen nicht zurückschickt, dem drohen hohe Bußgelder – bis zu 1.000 Euro sollen laut einem Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums fällig werden können.

Mehr Sicherheit bei Kleinkrediten


Um Überschuldung zu verhindern, müssen Zahlungsdienstleister bis November 2026 die sogenannte 200-Euro-Regel umgesetzt haben. Grundlage hierfür ist eine überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie der EU. Mit der neuen Regelung wird in Zukunft jeder Kauf mit einem Zahlungsaufschub wie ein Kreditvertrag behandelt und Zahlungsdienste wie PayPal oder Klarna müssen vor jedem Kredit die Bonität der Verbraucher prüfen. Zusätzlich werden die vorvertraglichen Informationspflichten seitens der Anbieter erweitert.

Der Widerrufsbutton kommt


Für Verbraucher soll es künftig leichter sein, einen im Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen: Online-Händler und Unternehmen sind ab dem 19. Juni 2026 verpflichtet, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Damit soll der Widerruf für Kunden genauso einfach werden wie der eigentliche Kaufvorgang.

Der CO₂-Preis für Öl und Gas steigt


Die CO₂-Abgabe, die im Januar 2021 eingeführt wurde, steigt ab dem neuen Jahr von bisher 55 auf 65 Euro pro Tonne. Der Preis soll sich künftig durch die Versteigerung von begrenzt verfügbaren CO₂-Zertifikaten bilden. Die Einnahmen aus der CO₂-Abgabe fließen in den Klima- und Transformationsfonds, mit dem klimafreundliche Technologien und Entlastungsmaßnahmen für Haushalte finanziert werden sollen. Durch die Preissteigerung dürften Öl (und damit auch Treibstoffe) und Gas teurer werden.

Das ändert sich bei der Kfz-Steuer


Mit dem neuen Jahr ist es nicht mehr möglich, die Kfz-Steuer in Raten zu zahlen – sie muss künftig vollständig im Voraus bezahlt werden. Elektroautos bleiben von der Kfz-Steuer befreit – die Subvention wurde bis 2030 verlängert. Wer jetzt auf ein Elektroauto umsteigt, soll bis zu zehn Jahre vom Steuerrabatt profitieren.

Änderungen beim Autoverkauf


Wer ab 2026 einen Gebrauchtwagen verkaufen will, muss einen gültigen TÜV-Nachweis vorweisen können. Alternativ ist auch das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen zulässig. Bei Verkäufen an Familienangehörige oder Freunde gelten Ausnahmen.

Rückgabe von Elektroschrott


Zukünftig müssen Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, diese auch zurücknehmen. Dafür müssen sie bis zur Jahresmitte Sammelstellen mit einem einheitlichen Logo einrichten. Große Batterien, beispielsweise aus E-Bikes, können ab Januar im Wertstoffhof und im Fachhandel abgegeben werden.