Verkehrsgerichtstag: Experten diskutieren Bußgelder für betrunkene Radfahrer

Beim 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren Experten über aktuelle Fragen des Verkehrsrechts – darunter auch, ob künftig Bußgelder für alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrer eingeführt werden sollten.

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Symbolfoto | Foto: KI-generiert mit Google-Gemini

Goslar. Vom 28. bis 30. Januar findet in Goslar der 64. Verkehrsgerichtstag statt. Acht Arbeitskreise widmen sich unterschiedlichen Aspekten des Verkehrsrechts. Unter anderem wird der Frage nachgegangen, ob es Geldbußen auch für betrunkene Rad-/Pedelecfahrer geben sollte.



In der Eröffnungsveranstaltung am 29. Januar spricht Generalbundesanwalt Jens Rommel zum Thema „Das Auto als Waffe?“ und beleuchtet die strafrechtliche Bewertung von verbotenen Rennen, Amokfahrten und terroristischen Anschlägen mit Kraftfahrzeugen. Beim traditionellen Abschlussgespräch am 30. Januar diskutieren Burkhard Stork vom Zweirad-Industrie-Verband und Polizeihauptkommissar Andreas Diekmann von der Polizei Hannover darüber, ob strengere Vorschriften für Lastenräder, Pedelecs und E-Bikes notwendig sind. Die Moderation übernimmt NDR-Redakteurin Christina Harland.

Geldbußen auch für betrunkene Rad- und Pedelecfahrer?


Darüber hinaus beraten die Teilnehmer in acht Arbeitskreisen über aktuelle Fragen des Verkehrsrechts. Einer der Schwerpunkte ist das Thema „Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs“. Es soll diskutiert werden, ob für alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrer künftig ebenfalls Bußgelder gelten sollen – so wie sie für Autofahrer und E-Scooter-Fahrer bereits bei niedrigeren Alkoholwerten vorgesehen sind. Nach geltender Rechtslage liege für Rad- und Pedelecfahrer erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr vor, sofern keine Ausfallerscheinungen auftreten.

Anders sei dies bei Kraftfahrzeugen und damit auch bei E-Scootern: Für sie gelten bereits deutlich niedrigere Grenzwerte, ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol drohen Bußgeld und Fahrverbot. Vor diesem Hintergrund soll erörtert werden, ob die unterschiedliche Behandlung weiterhin sachgerecht ist, insbesondere angesichts der wachsenden Bedeutung von Pedelecs im Alltag.

Ab welchem Grenzwert kann es gefährlich werden?


Außerdem beschäftigen sich die Experten mit der Frage, ab welchen Alkoholwerten das Fahren von Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern ein erhebliches Gefährdungspotenzial darstellt und ob unterschiedliche Sanktionen aufgrund verschiedener Risiken begründet sein könnten. Geleitet wird der Arbeitskreis von Dr. Matthias Quarch, Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen; als Referenten wirken Lena Bujung, Prof. Dr. Frank Mußhoff und Rechtsanwalt Christian Funk mit.

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