Von "hängenden Nazis" - Anzeige gegen Wahlplakat der PARTEI

Eine Privatperson hatte Anzeige gegen das Plakat „Hier könnte ein Nazi hängen“ erstattet. Die Polizei hatte bereits zuvor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nun äußert sich die Staatsanwaltschaft.

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Anhänger der rechten Szene hielten im Mai 2019 in Braunschweig eine Kundgebung direkt neben dem betreffenden Plakat ab. Dieses hing vermutlich anlässlich der Europawahl dort. Archivbild
Anhänger der rechten Szene hielten im Mai 2019 in Braunschweig eine Kundgebung direkt neben dem betreffenden Plakat ab. Dieses hing vermutlich anlässlich der Europawahl dort. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Region. Die Partei Die PARTEI wirbt nicht erst seit diesem Wahlkampf mancherorts mit dem Plakat „Hier könnte ein Nazi hängen“. Einige sehen darin Volksverhetzung und einen Aufruf zu einer Straftat. Bei der für weite Teile unserer Region zuständigen Staatsanwaltschaft Braunschweig ist hierzu eine Strafanzeige eingegangen. Und auch die Polizei Goslar hatte ihrerseits bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Doch rechtliche Konsequenzen wird es wohl nicht geben, wie Erster Staatsanwalt Christian Wolters gegenüber regionalHeute.de erklärt.



"Die Polizeiinspektion Goslar hat bereits von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Plakats `Hier könnte ein Nazi hängen´ eingeleitet, um eine strafrechtliche Relevanz durch die Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen", berichtet Wolters. Die Polizei in Goslar habe ermittelt, weil eine Streifenwagenbesatzung das besagte Plakat gesehen und fotografiert hatte. Zwischenzeitlich sei auch die Anzeige einer Privatperson eingegangen, die ebenfalls ein inhaltsgleiches Plakat gesehen, fotografiert und zur Anzeige gegen Unbekannt gebracht habe.

Appellcharakter fehlt


"Wir haben den Slogan unter dem Gesichtspunkt der Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß. § 111 Strafgesetzbuch geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht vorliegt", betont Wolters. Eine Volksverhetzung liege schon deshalb nicht vor, weil nicht „gehetzt“ werde. So werde ersichtlich nicht zum Hass aufgestachelt und hinsichtlich einer etwaigen Aufforderung zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen fehle es jedenfalls an dem erforderlichen Appellcharakter der Aussage.

Auch eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten wird seitens der Staatsanwaltschaft nicht gesehen. Der Spruch „Hier könnte ein Nazi hängen“ sei auf zwei Arten interpretierbar: Zum einen könnte es die Aufforderung darstellen, Anhänger nationalsozialistischer Gesinnungen aufzuhängen. Zum anderen sei aber auch die Interpretation möglich, dass an der Stelle, an der „Die Partei“ ihre Plakate aufgehängt hat, anderenfalls Plakate rechtsgerichteter Parteien unter Abbildung des jeweiligen Kandidaten hängen könnten.

Gericht urteilte bereits 2020


Auch das Amtsgericht Bielefeld habe bereits im Jahr 2020 ausgeführt, dass eine Strafbarkeit gerade wegen dieser Mehrdeutigkeit nicht gegeben sei. Die Plakate würden keine ernst gemeinten Aufforderungen zu Straftaten enthalten, urteilte das Gericht damals. Die Aussagen entbehrten zwar nicht einer gewissen Zweideutigkeit, allerdings könne unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs eine nicht strafbewehrte Deutung nicht ausgeschlossen werden. Zudem wird im Urteil auf das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf Meinungsfreiheit verwiesen.

"Vor diesem Hintergrund sind beide Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung mangels strafbaren Verhaltens eingestellt worden", so Wolters abschließend.


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