Von Mordversuch bis Raub: Die Prozesse im August

Für die Region sind zwei Landgerichte zuständig - Hildesheim und Braunschweig. Wir zeigen, welche Fälle im August dort verhandelt werden.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Nahezu tagtäglich berichtet regionalHeute.de über schwere Straftaten, die in der Region begangen werden. Darunter nicht selten Morde, versuchte Tötungsdelikte und schwere Raubüberfälle. Werden die Ermittlungsbehörden den Tätern habhaft, so landen diese bestenfalls vor Gericht. In diesem Artikel zeigen wir, welche Prozesse vor den für die Region zuständigen Landgerichten im August geführt werden.


Im deutschen Rechtssystem haben verschiedene Gerichte unterschiedliche Zuständigkeiten. Eine wichtige Instanz innerhalb dieses Systems sind die Landgerichte. Doch welche Straftaten werden eigentlich vor dem Landgericht verhandelt?

Die Landgerichte


Die Landgerichte sind in erster Instanz für schwerwiegende Straftaten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen. Dazu gehören unter anderem Fälle von schwerer Körperverletzung, (versuchte) Tötungsdelikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung, die eine besondere Schwere aufweisen, Raub und Erpressung in besonders schweren Fällen, schwere Sexualdelikte und Wirtschaftskriminalität.

Für die Region sind zwei Landgerichte zuständig. Das Landgericht Braunschweig für Braunschweig, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Salzgitter und Goslar und das Landgericht Hildesheim für die Landkreise Gifhorn (ohne Samtgemeinden Brome und Boldecker Land, LG Braunschweig) und Peine (ohne Gemeine Vechelde und Wendeburg, LG Braunschweig). Die Gerichte melden die anstehenden Prozesse für den jeweiligen Monat. Im August werden unter anderem folgende Prozesse an den Landgerichten verhandelt.

Landgericht Braunschweig


Ab dem 5. August wird gegen einen 51-Jährigen wegen versuchten Totschlags, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung verhandelt.

Der 51-jährige Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll am 7. März 2022 gemeinsam mit einer weiteren Person mit dem Geschädigten zunächst telefonisch eine verbale Streitigkeit gehabt haben und sich für ein Treffen am Tattag in Braunschweig verabredet haben. Als der Geschädigte sich am Abend des Tattags zum Treffpunkt begeben habe, sei er vom Angeklagten und der weiteren Person aus dem Auto heraus entdeckt worden. Spätestens als der Angeklagte und die weiteren Insassen des Autos noch etwa 5 Meter vom Geschädigten entfernt gewesen seien, hätten der Angeklagte und die weitere Person beschlossen, die Gelegenheit zu nutzen und den Angeklagten für die vorausgegangenen Streitigkeiten zu bestrafen und umzufahren, wobei sie den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen hätten. Dementsprechend hätte der Angeklagte das Fahrzeug stark beschleunigt und direkt auf den Geschädigten gelenkt, woraufhin wenige Augenblicke später das Fahrzeug gegen die Fassade eines Geschäfts gekracht sei. Der sich dort befindliche Geschädigte habe im letzten Augenblick auf die Motorhaube springen und seitlich über das Fahrzeug auf den Gehweg gelangen können. Dabei habe er einen zu seinem Schutz mitgeführten Hammer auf die Scheibe der Fahrertür werfen und sodann die Flucht ergreifen können. Das Urteil wird für den 26. August erwartet.

Verabredung zum Mord in Goslar


Ab dem 12. August steht ein Ehepaar aus Goslar erneut vor Gericht. Ihnen werden Verabredung zum Mord, Vergewaltigung in besonders schwerem Fall, gefährliche Körperverletzung und andere Straftaten vorgeworfen. Der Prozess wurde bereits vor dem Landgericht verhandelt. Das Urteil muss nun aber laut Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. März erneut verhandelt werden.

Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden in einer Vielzahl von Fällen ihre Tochter beziehungsweise Stieftochter vergewaltigt, misshandelt und verletzt zu haben. Die 9. Strafkammer hatte mit Urteil vom 29. Juni 2023 die Mutter unter anderem wegen einer Vielzahl von Vergewaltigungen und gefährlichen Körperverletzungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihre Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Stiefvater wurde unter anderem wegen Vergewaltigung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil mit der Begründung aufgehoben, dass die Beweiswürdigung revisionsgerichtlicher Nachprüfung nicht standhalte. Die Sache ist daher zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen worden. Es sind 13 Prozesstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 28. Oktober fallen.

Schwerer Raub und räuberische Erpressung in Braunschweig


Ab dem 13. August stehen zwei Männer wegen schwerem Raub und räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Braunschweig.

Den 27- und 33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. Januar 2021 in die Wohnung des Geschädigten in Braunschweig eingedrungen und von diesem Geld, Gold oder Drogen gefordert zu haben. Hierbei habe der 33-jährige Angeklagte einen Teleskopschlagstock in der Hand gehalten und sinngemäß geäußert, dass er den Geschädigten verprügeln werde. Unter dem Eindruck dieser Äußerung habe der Geschädigte die Durchsuchung seiner Wohnung geduldet. Der 33-jährige Angeklagte habe Bargeld im Gesamtwert von 500 Euro an sich genommen. Als die Angeklagten Friseurutensilien hätten an sich nehmen wollen, soll der Geschädigte gesagt haben, dass er diese zur Ausübung seines Berufes benötige, woraufhin der 27-jährige Angeklagte ihn aufgefordert habe, ihm die Haare zu scheiden. Dies habe der Geschädigte auch getan, ohne dafür eine Gegenleistung erhalten zu haben. Anschließend hätten die Angeklagten mit dem Bargeld und Kleidungsgegenständen die Wohnung verlassen und den Schlüssel mitgenommen. Mit dem Urteil ist am 23. August zu rechnen.

Versuchter Totschlag in Salzgitter


Ab dem 16. August wird vor der Jugendstrafkammer der Fall eines 15-Jährigen verhandelt. Ihm wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der 15-Jährige, der derzeit untergebracht ist, soll Teil einer Gruppe gewesen sein, die am 1. Januar in Salzgitter von dem späteren Opfer gebeten worden sei, keine Böller mehr auf Autos zu werfen und den Müll wegzuräumen. Ein weiterer, gesondert verfolgter Mittäter habe daraufhin versucht dem Geschädigten einen Faustschlag zu versetzen. Der Mittäter sowie der Angeklagte sollen dann zunächst auf den Geschädigten eingeschlagen haben. Dann soll der Angeklagte ein Messer gezogen und auf den Geschädigten eingestochen haben. Das Opfer konnte nach dem Angriff fliehen und wurde später mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Das Urteil könnte hier am 23. September fallen.

Landgericht Hildesheim


Ab dem 12. August stehen vier Männer zwischen 27 und 31 Jahren vor Gericht. Ihnen wird besonders schwerer Raub vorgeworfen.

Gemäß eines zuvor gefassten gemeinsamen Planes von drei der Angeklagten soll einer der Angeklagten in Peine vor das Auto eines gerade ausparkenden Zeugen gelaufen sein, sodass dieser anhalten musste. Einer der Angeklagten soll daraufhin die Fahrertür geöffnet und der dritte Angeklagte soll dem Zeugen ein Messer an den Rippenbereich gesetzt haben. Auf Aufforderung eines der Angeklagten soll das Opfer dann seine Geldbörse ausgehändigt haben. Nachdem die Täter das Geld entnommen hatten, soll das Opfer die Geldbörde zurückbekommen haben. Anschließend seien die Angeklagten geflüchtet.

Zudem wird drei der Angeklagten vorgeworfen, einen Zeugen, der sich auf seinem E-Bike befunden habe, abgefangen zu haben, um an das E-Bike zu gelangen. Als der Zeuge versucht habe dies zu verhindern, sollen die drei Angeklagten auf diesen eingeschlagen haben. Dann soll einer der Angeklagten das Opfer mit einem Messer bedroht haben. Einer der Angeklagten soll dann aus der Arbeitshose des Opfers Bargeld sowie den Bordcomputer des E-Bikes genommen haben. Da sich weitere Zeugen genähert hätten, seien die Angeklagten ohne das E-Bike geflüchtet.

Versuchter Mord in Peine


Am 16. August wird vor dem Landgericht Hildesheim der Prozess gegen zwei Männer eröffnet. Ihnen werden versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Strafvereitelung vorgeworfen.

Der 24-jährige Angeklagte und das spätere Opfer, der Sohn eines Peiner Imams, sollen am Abend des 3. Februar gemeinsam unterwegs gewesen sein und sich unterhalten haben. Während des Gesprächs seien die Männer zunächst nebeneinanderher gegangen. Dann soll sich der 24-Jährige einige Schritte zurückfallen lassen und eine halbautomatische Pistole gezogen haben. Von hinten soll er dann zwei Schüsse auf das Opfer abgefeuert haben. Ein Schuss habe den Mann im Oberschenkel getroffen, sodass dieser sofort zusammengebrochen sein soll. Ein weiterer Schuss soll den am Boden liegenden Zeugen im unteren Rücken getroffen haben. Nach den Schüssen soll der Angeklagte vom Tatort geflüchtet sein.

Der 27-Jährige, der ebenfalls vor Gericht steht, soll den 24-Jährigen kurz nach diesem Vorfall mit dem Auto in der Nähe des Tatorts abgeholt haben, wobei er spätestens zu diesem Zeitpunkt über die Tat in Kenntnis gesetzt worden sei. Anschließend soll er dem mutmaßlichen Täter ein Untertauchen ermöglicht haben. Nach zweiwöchiger Fahndung konnte der mutmaßliche Schütze festgenommen werden. Das Urteil könnte demnach am 19. November fallen.


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