Vor Warnstreiks im ÖPNV: CDU und FDP wollen Streikrecht beschränken

Unmittelbar vor den bundesweiten Warnstreiks der Beschäftigten des öffentlichen Nahverkehrs an diesem Freitag haben FDP und CDU eine Beschränkung des Streikrechts gefordert.

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Verdi (Archiv)
Verdi (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Unmittelbar vor den bundesweiten Warnstreiks der Beschäftigten des öffentlichen Nahverkehrs an diesem Freitag haben FDP und CDU eine Beschränkung des Streikrechts gefordert. Streiks in Bereichen wie dem Schienenverkehr würden nicht nur die konfliktbeteiligten Arbeitgeber betreffen, sondern viele Bürger und Unternehmen in Deutschland, die sich auf den Personenverkehr und Gütertransport mit der Bahn verließen, sagte Pascal Kober, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, dem "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe).


Neben den Zumutungen für die Kunden entstehe auch ein großer wirtschaftlicher Schaden, so Kober. "Streiks dieser Art und in diesem Ausmaß werfen deshalb die Frage der Verhältnismäßigkeit auf und damit auch die Überlegung, ob gesetzliche Regelungen notwendig sind", sagte Kober. "Dazu gehört, ob beispielsweise zunächst ein Schlichtungsverfahren greifen sollte."

Auch aus der Opposition kamen erneut Forderungen, den Arbeitskampf stärker zu regulieren. "Niemand will Streiks verbieten", sagte Gitta Connemann, Bundesvorsitzende der CDU-Arbeitsgemeinschaft Mittelstands- und Wirtschaftsunion, dem "Tagesspiegel". Der "Streik-Hammer" treffe die Falschen. "Streik ja - aber nicht so." Diese Art von Streik gefährde den Wirtschaftsstandort Deutschland und sei mit Blick auf den Betrieb wichtiger Infrastruktur unverantwortlich.

"Streik darf nicht das erste, sondern muss das letzte Mittel sein", so Connemann. Sie forderte eine Pflicht, Streiks mindestens vier Tage im Voraus ankündigen zu müssen, damit die Behörden in der Lage seien, einen Notdienst für den Betrieb besonders kritischer Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Altersheime zu installieren. "Diese Art von Regeln gelten in anderen Ländern schon lange."

Unterstützung erhalten FDP und CDU von Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing. Er kritisierte, dass es keine genauen Regelungen gebe. "Praktisch läuft das regelmäßig darauf hinaus, dass Streiks dann verhältnismäßig sind, wenn die Gewerkschaften sagen, dass sie verhältnismäßig sind", sagte Thüsing der Zeitung. "Die Politik hätte es in der Hand, über ein Streikgesetz Grenzen zu ziehen."

Der Arbeitsrechtler fordert unter anderem auch, dass ein Streik erst zulässig ist, wenn eine Schlichtung gescheitert ist. Oder dass Streiks frühzeitiger angekündigt und mit umfangreicheren Notdiensten begleitet werden müssten.

Aus der SPD kam eine Absage an diese Plänen. "Das Streikrecht ist ein wichtiges Grundrecht und entscheidender Faktor für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff, der Zeitung.

"Die Tarifautonomie ist Kern der sozialen Marktwirtschaft und des wirtschaftlichen Erfolgs in Deutschland", sagte Roloff weiter und verwies darauf, dass im Vergleich zu anderen Ländern wie Frankreich, Dänemark, Kanada oder sogar Großbritannien in Deutschland nur relativ wenig gestreikt werde. "Dementsprechend verbietet sich eine Einschränkung."


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