Wärmeversorger können Erstattungsanträge für Dezember stellen

Rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können ab sofort die Auszahlung ihres Erstattungsanspruchs oder einen Vorauszahlungsanspruch für die sogenannte "Soforthilfe Dezember" beantragen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können ab sofort die Auszahlung ihres Erstattungsanspruchs oder einen Vorauszahlungsanspruch für die sogenannte "Soforthilfe Dezember" beantragen. Das teilten das Bundeswirtschafts- und das Finanzministerium am Donnerstagabend mit.


Der Bund will die Rechnung für den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme übernehmen. "Verbraucher müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren", sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Bundesfinanzminister Christian Lindner sprach von einem "wichtigen Baustein", um Bürger sowie Unternehmen "vor unvertretbaren Belastungen aufgrund sehr hoher Gas- und Wärmepreise zu schützen".


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