Busse und Bahnen kommen nicht, die Fabriken stehen leer und Krankenhäuser arbeiten auf Sparflamme. Ja, so manche größere Streiks können die Öffentlichkeit ganz schön lahmlegen. Aber dürfen Beschäftigte eigentlich einfach so die Arbeit niederlegen?
Das Phänomen des Streiks ist so alt wie die Arbeit selbst. Ob im Alten Ägypten, im Mittelalter oder vor allem nach Beginn der industriellen Revolution. Schon immer haben sich Menschen zusammengetan, um gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Das Streikrecht, wie wir es heute in Deutschland kennen, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg fest im Grundgesetz verankert – damals als Reaktion auf die Nazizeit, in der Gewerkschaften verboten und zerschlagen wurden.
Rechtliche Grundlagen - das Streikrecht
Seitdem garantiert Artikel 9 die sogenannte Koalitionsfreiheit. Demnach dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich gemeinsam organisieren und für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen. Aber: Es gibt klare Spielregeln. Rechtmäßig ist ein Streik nur, wenn anerkannte Gewerkschaften dazu aufgerufen haben. Das Ziel müssen dabei immer Verhandlungen über neue tarifvertragliche Regelungen sein.
Doch auch kürzere, sogenannte Warnstreiks haben sich in den letzten Jahren zunehmend normalisiert und dürfen auch während Verhandlungen stattfinden. Je spürbarer der Druck dabei auf das Unternehmen oder auf das öffentliche Leben ist, desto größer ist auch der Druck auf die Arbeitgeber, den Forderungen nachzugehen.
Friedenspflicht und Bedeutung
Wenn man sich in den Verhandlungen schließlich geeinigt hat, herrscht die sogenannte Friedenspflicht. So können Streiks – zwar vor allem im öffentlichen Dienst – ziemlich nervig sein, sind aber ein legales und demokratisches Mittel und haben schon wesentliche soziale Rechte auf den Weg gebracht. Oder wie der Dichter Georg Herwegh es 1863 sagte: "Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will."
