Feiern mit geklautem Weihnachtsbaum? Ein Fall für die Staatsanwaltschaft

Wird in Zeiten klammer Kassen der Baum für das Weihnachtsfest vermehrt wild im Wald geschlagen?

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Wird der Weihnachtsbaum vermehrt geklaut?
Wird der Weihnachtsbaum vermehrt geklaut? | Foto: über canva

Region. Vor sechs Jahren berichtete regionalHeute.de von dem kriminellen Trend in Teilen Deutschlands, den Weihnachtsbaum für die gute Stube nicht etwa zu kaufen, sondern wild im Wald zu schlagen. Damals versicherten Polizei und Niedersächsische Landesforsten, dass geklaute Weihnachtsbäume in unserer Region kein größeres Problem darstellten. Doch wie sieht es 2022 angesichts rasant steigender Preise und verbreitet knapper Kassen aus? Wir fragten noch einmal nach.



Die Niedersächsischen Landesforsten teilen mit, dass man nicht wirklich viele Weihnachtsbaumflächen unterhalte. Im Forstamt Wolfenbüttel seien es Weihnachtsbaumflächen im Salzgitter Höhenzug in der Revierförsterei Salder. Hier seien bisher keine Vorfälle von Diebststahl bekannt, so Dennis Glanz für die Landesforsten. Bei den Fichten-Naturverjüngungsflächen könne man es nicht überwachen, ob dort mal der ein oder andere „wilde Weihnachtsbaum“ verschwinde.

"Schlichtweg Diebstahl und Zerstörung"


Glanz stellt aber klar, dass es auch in öffentlichen Wäldern schlichtweg Diebstahl und Zerstörung fremden Eigentums sei, wenn Bäume wild geschlagen würden. "Sollten wir jemanden dabei erwischen oder jemanden mit einem Baum ohne Kaufnachweis in unseren Wäldern erwischen, wird dieses zur Anzeige gebracht", betont Dennis Glanz.

Nur sehr wenige Fälle


Doch all zu oft scheint dies nicht vorzukommen. Auch die Polizeidirektion Braunschweig, die das gesamte Berichtsgebiet von regionalHeute.de abdeckt, sieht im Weihnachtsbaumklau definitiv kein Massenphänomen. Im vergangenen Jahr habe es Fälle im niedrigen einstelligen Bereich gegeben, in diesem noch gar keinen, teilte ein Polizeisprecher mit.

Es sei egal, ob es sich um eine privat bewirtschaftete Fläche handele oder um einen öffentlichen Wald - Diebstahl bleibe Diebstahl. Wenn dieser zur Anzeige gebracht wird, entscheide letztlich die Staatsanwaltschaft, wie es weiter geht. Je nach Wert der Beute könne das Verfahren auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Etwas anderes sei es, wenn für die Tat Hindernisse wie etwa Zäune überwunden werden mussten. Dann könne es sich um schweren Diebstahl handeln, so der Polizeisprecher.


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