Elm-Asse. Die Samtgemeinde Elm-Asse weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften, Kinderheimen, Kirchen, sowie Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist.
Dies bedeutet, dass ein Mindestabstand von 200 Meter einzuhalten ist. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. Zudem wird um Beachtung folgender Hinweise gebeten:
Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben.
Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
„Blindgänger“ nicht erneut zünden.
In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Wer knallt muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
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