Sickte. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Grundsteuer. Grundstückseigentümer müssen daher eine Steuererklärung über ihr Eigentum beim Finanzamt abgeben. Auch in der Samtgemeinde Sickte wird die Grundsteuer-Reform spürbare Auswirkungen haben. Dies teilt die Samtgemeinde mit.
Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsweisen der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. In der Folge mussten neue und zeitgemäße gesetzliche Regelungen für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
Was bedeutet die Reform für die Eigentümer?
Nach der Abgabe der Grundsteuererklärung an das Finanzamt und der Neufestlegung der Hebesätze erhalten die Bürger Ende 2024 ihren Grundsteuerbescheid von der Samtgemeinde Sickte. Das Ziel der Reform ist die sogenannte Aufkommensneutralität, was bedeutet, dass die Steuerzahler insgesamt nicht mehr belastet werden sollen als bisher. Dies führt jedoch dazu, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte verringern, für andere jedoch steigen wird. Diese Veränderungen können sich für Einzelne ungerecht anfühlen, sind jedoch aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
Neue Hebesätze ab 1. Januar 2025
Die Räte der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sickte haben ab dem 01.01.2025 neue, aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Diese wurden in der jeweiligen Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer festgelegt.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze:
Gemeinde Dettum: Grundsteuer A 500 v.H.; Grundsteuer B 412 v.H.
Gemeinde Erkerode: Grundsteuer A 712 v.H.; Grundsteuer B 379 v.H.
Gemeinde Evessen: Grundsteuer A 430 v.H.; Grundsteuer B 310 v.H.
Gemeinde Sickte: Grundsteuer A 415 v.H.; Grundsteuer B 415 v.H.
Gemeinde Veltheim: Grundsteuer A 340 v.H.; Grundsteuer B 372 v.H.
Die Hebesätze beziehen sich auf die sogenannte Steuermesszahl, die mit einem bestimmten Prozentsatz multipliziert wird. So ergibt sich die jeweilige Grundsteuerhöhe für jedes Grundstück.
Warum muss man überhaupt Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer bleibt eine der wichtigsten Finanzquellen für die Kommunen. Sie dient der Finanzierung von kommunalen Einrichtungen und Dienstleistungen wie Kindertagesstätten, Spielplätzen, Sportplätzen, Straßeninfrastruktur und Dorfgemeinschaftshäusern. Ohne die Grundsteuer wäre es den Städten und Gemeinden nicht möglich, diese wichtigen Daseinsvorsorgen aufrechtzuerhalten.
Ansprechpartner bei der Samtgemeinde Sickte
In den ersten Wochen nach dem Versand der Grundsteuerbescheide 2025 ist mit einer erhöhten Anzahl an Nachfragen zu rechnen. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten, bitten jedoch um Verständnis, falls es zu Verzögerungen kommen sollte. Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage senden Sie diese bitte bevorzugt per E-Mail an: steueramt@sickte.de.
Telefonisch sind die Mitarbeiter der Samtgemeinde unter der Telefonnummer 05305/2099 – 49 erreichbar.
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