Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden


Sylvia Wienke (links) und Luisa Krause (rechts) von der Führerscheinstelle zeigen die alten Führerscheine, die gegen die neuen kleinen EU-Führerscheine (mitte) umgetauscht werden müssen. Foto: Landkreis Wolfenbüttel
Sylvia Wienke (links) und Luisa Krause (rechts) von der Führerscheinstelle zeigen die alten Führerscheine, die gegen die neuen kleinen EU-Führerscheine (mitte) umgetauscht werden müssen. Foto: Landkreis Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Bis 2033 sollen alle Autofahrer in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen, sodass für die meisten ein Pflichtumtausch ansteht. Betroffen sind alle Autofahrenden, die einen Führerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde – als allererstes sollen aber die alten grauen und rosa Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Dies berichtet der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung.


Der Zeitraum für den Umtausch wurde gestaffelt nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die Jahrgänge 1953-58 haben am wenigsten Zeit – nur noch bis 19. Januar 2022 können sie ihre Führerscheine umtauschen.

Seit Anfang dieses Jahres sei die Pflichtmaßnahme bekannt, bisher hätten sich aber nur sehr wenige Autofahrer um den Austausch ihrer Führerscheine bemüht. Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel befürchte daher einen wahren Ansturm Ende 2021 und somit auch lange Wartezeiten für Kundinnen und Kunden. „Bis Januar 2022 müssen 9.792 Führerscheine umgetauscht werden – bisher haben sich erst rund 400 Autofahrer darum gekümmert. Wenn das so weitergeht, stehen die Kundinnen und Kunden im Dezember 2021 bei uns Schlange – und dann nähern sich auch die Fristen der jüngeren Jahrgänge“, so Jürgen Fricke, Leiter der Straßenverkehrsabteilung.

Führerschein im Sommer umtauschen


In den Sommermonaten sei es in der Straßenverkehrsabteilung in der Halchterschen Straße vergleichsweise ruhig. Diese Zeit könnten Autofahrer aus dem Landkreis Wolfenbüttel für einen stressfreien Behördengang nutzen. „Für den Umtausch benötigen wir einen Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild und den bisherigen Führerschein. Sollte der Führerschein nicht ursprünglich vom Landkreis Wolfenbüttel ausgestellt worden sein, müssen sich die Inhaber mit der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen, um eine Karteikartenabschrift zur Umstellung der Fahrerlaubnis anzufordern“, erklärt Fricke. Die Kosten für die Umstellung betragen 24 Euro.

Die jeweiligen Fristen der verschiedenen Jahrgänge können auf der Internetseite der Führerscheinstelle eingesehen werden.


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