Asse-GmbH: "Stabilisierungsmaßnahmen notwendig für den sicheren Betrieb der Schachtanlage"




Kreis Wolfenbüttel. Bereits seit Beginn des Jahres läuft die Sanierung des äußersten Südwestens und Süd­ostens der Haupteinlagerungssohle, der 750-m-Sohle, der Schachtanlage Asse. Über diese Arbeiten informieren der Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz, und die Betriebsfüh­rungs­gesellschaft, die Asse-GmbH, seither laufend auf ihren Internetseiten. Es handelt sich dabei im Einzelnen um Maßnahmen zur Teilverfüllung von Strecken vor den Einlagerungs­kammern 10 (im Westen der Sohle) und 12 (im Osten der Sohle).

Die Verfüllung von nicht benötigten Hohlräumen auf der 750-m-Sohle dient der Stabili­sierung des Grubengebäudes und der Notfallvorsorge, die parallel zu allen Maßnahmen, die der Rück­holung dienen und diese nicht beeinträchtigen, durchgeführt wird.

Das Verpumpen des westlichen Endstücks der zweiten südlichen Richtstrecke, der Bereich vor Einlagerungskammer 10, mit Sorelbeton ist in der 33. Kalenderwoche begonnen worden. Das letzte Stück der ersten nördlichen Richtstrecke nach Osten, der Bereich vor Einlagerungskammer 12, wurde in der 36. Kalenderwoche verfüllt.

Vor der Verfüllung wurde sorgfältig geprüft, ob sich diese Maßnahmen negativ auf die in den Einlagerungskammern befindlichen Gebinde auswirken können, etwa dadurch, dass sich Lösungen in den Kammern stauen und damit Gebinde durch Verrostung zerstören können. Für die Einlagerungskammer 10 ist jedoch der Drainageweg durch die nebenliegende Kammer 9, die keine Einlagerungskammer ist und bereits seit Jahren drainiert wird, offen. Nach fachlicher Diskussion auch mit der Arbeitsgruppe Optionenvergleich-Rückholung ist vor Einlagerungs­kammer 12 ein System aus Schachtringen in den Boden eingelassen worden, durch das mög­licherweise migrierende Salzlösungen beobachtet und gegebenen­falls abgepumpt werden können.

Die Verfüllung der Resthohlräume mit Sorelbeton ist eine reversible Maßnahme. Sollten diese Hohlräume wieder benötigt werden, können sie, wie es andernorts in der Grube bereits ge­schehen ist, mit den vorhandenen Fräsen jederzeit wieder geöffnet werden. Ohne die Verfüllung des Bereiches vor Einlagerungskammer 12 kann jedoch die Firstspaltver­füllung im Osten auf­grund der Anbindung an den Blindschacht 3 nicht fortgeführt werden.


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