Asse II-Koordinationskreis im Gespräch mit Umweltminister Lies


Symbolbild: Pixabay
Symbolbild: Pixabay | Foto: pixabay

Remlingen/Hannover. Die Bohrung Remlingen 11, der fehlende Schacht Asse 5, die mangelnde Beschleunigungswirkung der Lex Asse und die Frage transportfähiger Verpackungsbehälter für zurückgeholten Atommüll standen im Mittelpunkt des Gesprächs im niedersächsischen Umweltministerium in Hannover zwischen Umweltminister Olaf Lies und acht Vertreter des Asse II-Koordinationskreises (A2K). Dies berichtet der Asse II Koordinationskreis.


Minister Lies und ein Abteilungsleiter des Umweltministeriums hätten die Wichtigkeit des für den Herbst dieses Jahres vom Betreiber (BGE) erwarteten Rahmenbetriebsplanes betont. Ein solcher Rahmenbetriebsplan müsste die für die Rückholung notwendigen Einzelmaßnahmen in ihrer zeitlicher Reihenfolge und Abhängigkeit voneinander darstellen. Erst dann würden sich die verschiedenen vom Betreiber geplanten und nach Bergrecht oder Atomrecht beantragten Maßnahmen einordnen und Fortschritte auf dem Weg zur Rückholung feststellen lassen.

Freisetzung von Radioaktivität minimieren


Der Asse II-Koordinationskreis habe Olaf Lies die Besorgnis über die Bohrung Remlingen 11 vermittelt, die die BGE als Betreiber von Asse II 500 Meter tief bis in den Salzsattel hineinführen wolle. Sie werde allein mit der Genehmigung der Stilllegung der Anlage begründet und nicht mit Rückholungsplänen. Die geplante Bohrung liege im Bereich der sensiblen Südflanke mit den Störungszonen und möglichen Wasserwegsamkeiten zwischen dem vollgelaufenen Bergwerk Asse I und dem Atommüll-Lager Asse II. Dort könnte eine solche Bohrung neue Wege für einlaufendes Wasser öffnen und im schlimmsten Fall zum Absaufen der Anlage führen. Der A2K habe deutlich gemacht: Eine Maßnahme, die die Rückholung gefährdet, aber erst zur Schließung der Anlage nötig ist, sollte nicht vor Abschluss der Rückholungsarbeiten durchgeführt werden.

Eindringlich habe der A2K bezüglich des Umgangs mit geborgenem Atommüll auf den Widerspruch zwischen dem strahlenschutzrechtlichen Gebot hingewiesen, die Freisetzung von Radioaktivität zu minimieren, und der atomrechtlichen Verpflichtung, Atommüll vor der Endlagerung zu charakterisieren, was unweigerlich mit einer Freisetzung von Radioaktivität verbunden sei.

Abschirmmaßnahmen


Die Wahl der Bergungsbehälter sei mit entscheidend dafür, bei der Standortfindung für die Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager flexibel zu sein. Transportfähige Behälter, die auch zum Einsatz außerhalb des Betriebsgeländes zugelassen seien, würden es ermöglichen, den aus der Asse rückzuholenden Atommüll dort zu konditionieren und zwischenzulagern, wo durch einen größeren Abstand zu Wohnbebauung und weitere Abschirmmaßnahmen eine möglichst geringe Belastung von Anwohner zu erwarten ist. Das Niedersächsische Umweltministerium sagte dem A2K freundlicherweise zu, Informationen über verschiedene zugelassene Transportbehälter für Atommüll zur Verfügung zu stellen.

Minister Lies und die Vertreter des A2K hätten vereinbart, miteinander im Gespräch zu bleiben über die Probleme rund um den Salzstock Asse II und den dort lagernden Atommüll.


mehr News aus Wolfenbüttel